„Unser Fachgebiet stellt mittlerweile alle Publikationen als Zweitveröffentlichung Open Access.“

Prof. Andreas Vogelsang ist Juniorprofessor für IT-basierte Fahrzeuginnovationen an der Fakultät IV. Sein Fachgebiet hat sich entschieden, alle Publikationen in Form von Zweitveröffentlichungen Open Access verfügbar zu machen, denn die Forschungsergebnisse sollen weltweit nutzbar sein. Wir haben ihn gefragt, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist und welchen Stellenwert Open Access für sein akademisches Schaffen hat.

arXiv.org – Meilenstein 10.000 Publikationen pro Monat erreicht

Im Oktober 2016 wurden bei arXiv erstmals in der Geschichte des Repositoriums über 10.000 Veröffentlichungen pro Monat eingereicht. Glückwunsch an die Betreiber für diese beachtliche Zahl! Damit setzt sich die 25-jährige Erfolgsgeschichte dieses weit mehr als fachlichen Repositoriums fort. Anfang Dezember 2016 sind ca. 1,2 Millionen Beiträge Open Access über arXiv verfügbar.

DepositOnce: Repositorium für Forschungsdaten und Publikationen

Seit dem 23.11.2015 steht Ihnen mit DepositOnce eine gemeinsame Plattform zum Veröffentlichen und Recherchieren von Forschungsdaten und Publikationen der TU Berlin zur Verfügung. DepositOnce enthält neben den bereits veröffentlichten Forschungsdaten und Publikationen jetzt auch alle 5000 Dokumente des bisherigen Digitalen Repositoriums. Wir freuen uns, damit eine gemeinsame Oberfläche und einen gemeinsamen Dienst für Forschungsdaten und Publikationen anbieten zu können.

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Open Access-Strategie für Berlin beschlossen

Der Berliner Senat hat eine Open Access-Strategie für das Land Berlin beschlossen. Er schließt sich damit entsprechenden nationalen und internationalen Initiativen an, die fordern, Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung im Internet frei zur Verfügung zu stellen. Das 34-seitige Papier kann unter http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2512.pdf heruntergeladen werden.

Open Access-Zweitveröffentlichung: Welcher Verlag erlaubt was?

Wir haben uns die Open Access-Policies von fünf großen Wissenschaftverlagen genauer angeschaut. Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Autorinnen und Autoren Veröffentlichungen dieser Verlage im grünen Weg des Open Access zugänglich machen?

Verlag Art des Beitrags Zulässige Version Embargofrist Information auf Verlagswebsite
DeGruyter Artikel in Mehrfachautorenwerken (Fachzeitschriften, Anthologien, Sammelbände, Datenbanken) Verlagsversion 12 Monate Repository Policy
Mustervertrag
Elsevier Fachzeitschriften Postprint 12–24 Monate Sharing / hosting policy
Open access info
Springer Fachzeitschriften Postprint 12 Monate Self-archiving policy
Bücher FAQ author’s rights
Taylor & Francis Fachzeitschriften Postprint 0–18 Monate Mustervertrag
Wiley, United States Fachzeitschriften Postprint STM: 12 Monate, SSH: 24 Monate Self-Archiving
Wiley-VCH Verlag, Germany Bücher, Fachzeitschriften Preprint
–*
Mustervertrag

Erläuterung: „Postprint“ steht für die akzeptierte Manuskriptversion, d. h. die Fassung des Beitrages, in die alle Änderungen aus dem Begutachtungsverfahren eingeflossen sind; im Satz und in der Seitenzählung jedoch nicht identisch mit der publizierten Verlagsversion. Dagegen meint „Preprint“ die ursprünglich eingereichte Fassung, sozusagen die Rohfassung des Artikels.
STM = Science, Technology and Medicine
SSH = Social Sciences and Humanities

* UPDATE 27.8.2015 Wiley erlaubt das Einstellen von Preprints lediglich auf Intranetseiten; für die freie Zugänglichmachung von Postprints müssen AutorInnen die Erlaubnis für jeden Einzelfall einholen

Im Vergleich wird deutlich: Elsevier verlangt (als einziger der untersuchten Verlage), dass Postprints unter einer Creative Commons BY-NC-ND-Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Andere Verlage haben z. T. liberalere, andere striktere Vorgaben. Bei keinem nur einem der genannten Verlage (DeGruyter) darf die finale Version des Artikels für die Zweitveröffentlichung verwendet werden. [UPDATE 10.8.2015, Änd. hervorgehoben im Text] Wo auch immer Sie publizieren: Es lohnt sich daher immer, die eingereichten Fassungen aufzubewahren!

Kritik an den Open Access-Richtlinien von Elsevier

Der Wissenschaftsverlag Elsevier hat Ende April 2015 neue Richtlinien für die Weitergabe („sharing“) und das Hosting von im Verlag publizierten Inhalten veröffentlicht. Diese Regeln schreiben vor, wie und unter welchen Bedingungen die Autorinnen und Autoren ihre eigenen Publikationen verbreiten dürfen.

COAR, die Confederation of Open Access Repositories, hat in Reaktion darauf eine Online-Petition gestartet, die sich mit den von Elsevier verabschiedeten Richtlinien auseinandersetzt.

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Hilfe beim Zweitveröffentlichungsrecht

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Recht zur Open Access-Zweitveröffentlichung gesetzlich verankert. Doch was besagt der neue Paragraph genau? Gilt das Recht für alle Arten wissenschaftlicher Veröffentlichungen? Gilt es für jede Wissenschaftlerin und jeden Wissenschaftler? Was ist im Einzelfall zu beachten?

Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zweitveröffentlichungsrecht zusammengetragen.

Das FAQ umfasst 44 Fragen und gibt zudem einige Literaturhinweise.

Ist Ihnen das alles zu kompliziert? Oder Sie wollen Ihre knappe Zeit lieber auf das Erstellen von Publikationen verwenden statt auf die Prüfung der Rechte? Dann senden Sie der UB gern Ihre Publikationsliste. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Publikationen auf dem Digitalen Repositorium der TU Berlin zweitveröffentlicht werden dürfen und übernehmen auch die Anmeldung auf dem Repositorium.

„Niemals alle Rechte übertragen“

In der Zeitschrift TU intern Nr. 11 / November 2014 gibt es ein Interview mit der Open Access-Beauftragten der Universitätsbibliothek der TU Berlin, Dagmar Schobert, in der die Open Access-Dienstleistungen der Universitätsbibliothek vorgestellt werden.

Zudem unterstützen und beraten wir, prüfen Rechte und raten Wissenschaftlern, die bereits den „goldenen Weg“ beschritten haben, also bei einem kommerziellen Verlag veröffentlicht haben, auch den „grünen Weg“ zu gehen: Meist haben sie nach einigen Monaten das Recht, ihr Werk zweitzuverwerten. Wir raten allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei Veröffentlichung in kommerziellen Verlagen nie ausschließliche Nutzungsrechte zu übertragen. Verhandeln lohnt sich.