Neue Wissenschaftsschranke kommt – Was bedeutet das für Lehre und Forschung?

Der Bundestag hat am 30.06.2017 eine grundlegende Reform des Urheberrechts beschlossen.  Der Bundesrat ließ das Gesetz am 07.07.2017 passieren. Damit tritt zum  1.3.2018 das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) zunächst befristet auf 5 Jahre in Kraft.