Open-Access-Policy der Universitätsbibliothek der TU Berlin verabschiedet – 23 Schritte für mehr Offenheit

„Open in Action“ lautet das Motto der diesjährigen internationalen Open Access Week. An dieser Maxime wollen wir uns messen lassen: Seit vielen Jahren fordern und fördern wir an der Universitätsbibliothek der TU Berlin Open Access. Doch wie sieht es in Sachen Offenheit in unseren eigenen Reihen aus?

Nehmen und Geben: Open Access für über 70.000 Werke des Architekturmuseums der TU Berlin

Abbildungen aus Museen und Archiven waren – und sind es bisweilen heute noch – ein streng gehütetes Gut. Benutzungs- und Gebührenordnungen füllen ganze Regale und machen es Wissenschaftlern wie auch Laien oft schwer, ihren Forschungen und Interessen nachzugehen oder mit anderen zu teilen. Selbst dann, wenn die Objekte ihrer Begierde – Gemälde, Zeichnungen, Drucke, Fotografien und Artefakte aller Art – längst alt genug sind, das sie von keinem Urheberrecht mehr geschützt werden.

Als eines der ersten Museen weltweit hat das Architekturmuseum Anfang des Jahrtausends begonnen, seine gesamten Bestände nicht nur EDV-gestützt zu katalogisieren, sondern bald auch bildlich zu digitalisieren und online zu stellen.
15 Jahre später gehen wir – wiederum mit als Erste – den Schritt, große Teile unserer digitalen Daten ohne Wenn-und-Aber freizugeben: Für Abbildungen gemeinfreier Werke gilt der Creative Commons Public Domain Mark.

Universitätsverlag der TU Berlin veröffentlicht Open Access-Leitlinien

Was der Universitätsverlag der TU Berlin seit Jahren praktiziert, wurde nun auch in Open Access-Leitlinien schriftlich fixiert: Der Universitätsverlag bekennt sich zur „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“.

Die Open Access-Leitlinien halten fest, mit welchen Schritten der Universitätsverlag den freien Zugang zu seinen Publikationen fördert und sicherstellt.
Die Open Access- Leitlinien stehen  unter der Creative Commons-Lizenz  CC0, d. h. sie können in dieser oder angepasster Form für eigene Zwecke genutzt werden.

Wissenschaftsorganisationen raten zu offenen Lizenzen

Nur indem man auf bestehendes Wissen aufbaut, kann neues Wissen geschaffen werden. Um die Nachnutzung von wissenschaftlichem Wissen zu fördern, eignen sich offene Lizenzen wie etwa Creative Commons-Lizenzen. Deren Verwendung wird auch durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen in einer Pressemitteilung Nr. 68 vom November 2014 empfohlen:

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.

Näheres zum Hintergrund und zu den ausführlichen Positionen unter http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_68/index.html.