Dissertationen veröffentlichen an der TU Berlin

Nach der erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Aussprache haben die Promovierenden laut der Promotionsordnung der TU Berlin (§ 9) die Pflicht, die genehmigte Fassung ihrer Dissertation „in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich“ [1] zu machen. Die Veröffentlichung muss innerhalb von 12 Monaten nach der wissenschaftlichen Aussprache erfolgen.

TU Berlin positioniert sich kritisch zu bestimmten Qualitätssicherungsverfahren in der Wissenschaft

Im Juli 2021 hat die TU Berlin die San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) unterzeichnet (Pressemitteilung TU Berlin 05.08.2021). Damit schließt sie sich einer weltweiten Bewegung an, die eine Veränderung bei der Evaluation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse anstrebt. In der Erklärung wird gefordert, dass die Methoden zur Evaluation des Forschungsoutputs verbessert werden müssen und gibt auch entsprechende Empfehlungen an die Forschenden und wissenschaftliche Einrichtungen weiter.

Kennen Sie schon den Universitätsverlag der TU Berlin?

Wer an Open-Access-Publizieren denkt, denkt häufig zuerst an Zeitschriftenartikel. Doch auch im Bereich von Monografien und Sammelwerken nimmt Open Access Fahrt auf. Das Directory of Open Access Books (DOAB) verzeichnet im Oktober 5.429 Open-Access-Bücher von 161 verschiedenen Verlagen, darunter große und kleine Namen der Verlagslandschaft: Open-Access-Optionen bieten etwa Brill, DeGruyter, Springer oder Vandenhoeck & Ruprecht. Angehörige der TU Berlin können zudem die Leistung des universitätseigenen Open-Access-Verlags in Anspruch nehmen, der 1969 gegründet wurde und seit 2008 unter dem Namen Universitätsverlag der TU Berlin auftritt. Pünktlich zum Beginn der Frankfurter Buchmesse 2016 wurde unser Verlag Mitglied im europäischen Dachverband der Hochschulverlage, der Association of European University Presses.