Universitätsverlag der TU Berlin veröffentlicht Open Access-Leitlinien

Was der Universitätsverlag der TU Berlin seit Jahren praktiziert, wurde nun auch in Open Access-Leitlinien schriftlich fixiert: Der Universitätsverlag bekennt sich zur „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“.

Die Open Access-Leitlinien halten fest, mit welchen Schritten der Universitätsverlag den freien Zugang zu seinen Publikationen fördert und sicherstellt.
Die Open Access- Leitlinien stehen  unter der Creative Commons-Lizenz  CC0, d. h. sie können in dieser oder angepasster Form für eigene Zwecke genutzt werden.

Nature Publishing Group vergibt CC BY für Open Access-Beiträge

In einer Pressemitteilung vom 26. Januar 2015 gab die Nature Publishing Group (NPG) bekannt, dass für die Lizenzierung der Inhalte der ggw. 18 Open Access-Zeitschriften des Verlages zukünftig einheitlich die Creative Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 verwendet wird. Diese Lizenz ermöglicht es, Open Access im Sinne der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ umzusetzen, welche neben dem kostenfreien Zugriff auf wissenschaftliche Inhalte auch deren mögliche weitere Verwendung fordert:

Open access contributions must satisfy two conditions:The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.

Noch ermöglicht der Verlag nicht für alle Inhalte Open Access im Sinne der Berliner Erklärung. Insbesondere für das Journal „Nature“, das Flagschiff von NPG, lässt sich der Verlag weiterhin ausschließliche Nutzungsrechte einräumen; Autorinnen und Autoren dürfen immerhin nach 6 Monaten die sogenannte Postprint-Version zweitveröffentlichen (vgl. Autorenvertrag).

Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt, die freieste der Creative Commons-Lizenzen zu verwenden. Daneben unterstützen wir Sie gern, den grünen Weg des Open Access, d.h. kostenfreien Zugang zu Beiträgen in Closed Access-Publikationen, umzusetzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Creative Commons-Lizenzen, Klauseln in Ihren Verlagsverträgen oder Ihr Recht zur Zweitveröffentlichung haben!

Wissenschaftsorganisationen raten zu offenen Lizenzen

Nur indem man auf bestehendes Wissen aufbaut, kann neues Wissen geschaffen werden. Um die Nachnutzung von wissenschaftlichem Wissen zu fördern, eignen sich offene Lizenzen wie etwa Creative Commons-Lizenzen. Deren Verwendung wird auch durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen in einer Pressemitteilung Nr. 68 vom November 2014 empfohlen:

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.

Näheres zum Hintergrund und zu den ausführlichen Positionen unter http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_68/index.html.