In einer Pressemitteilung vom 26. Januar 2015 gab die Nature Publishing Group (NPG) bekannt, dass für die Lizenzierung der Inhalte der ggw. 18 Open Access-Zeitschriften des Verlages zukünftig einheitlich die Creative Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 verwendet wird. Diese Lizenz ermöglicht es, Open Access im Sinne der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ umzusetzen, welche neben dem kostenfreien Zugriff auf wissenschaftliche Inhalte auch deren mögliche weitere Verwendung fordert:
Open access contributions must satisfy two conditions:The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.
Noch ermöglicht der Verlag nicht für alle Inhalte Open Access im Sinne der Berliner Erklärung. Insbesondere für das Journal „Nature“, das Flagschiff von NPG, lässt sich der Verlag weiterhin ausschließliche Nutzungsrechte einräumen; Autorinnen und Autoren dürfen immerhin nach 6 Monaten die sogenannte Postprint-Version zweitveröffentlichen (vgl. Autorenvertrag).
Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt, die freieste der Creative Commons-Lizenzen zu verwenden. Daneben unterstützen wir Sie gern, den grünen Weg des Open Access, d.h. kostenfreien Zugang zu Beiträgen in Closed Access-Publikationen, umzusetzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Creative Commons-Lizenzen, Klauseln in Ihren Verlagsverträgen oder Ihr Recht zur Zweitveröffentlichung haben!