TU Berlin beschließt Affiliationsrichtlinie

Das Präsidium der TU Berlin hat 2019 eine Richtlinie für die standardisierte Angabe der Affiliation bei deutsch- und englischsprachigen Publikationen (Affiliationsrichtlinie) verabschiedet. Sie gilt für alle Mitglieder der TU Berlin gemäß § 43 Abs. 1 BerlHG, einschließlich der Promovierenden und Studierenden sowie aller vorübergehend oder gastweise an der TU Berlin tätigen Wissenschaftler*innen.