Der Wissenschaftsverlag Elsevier hat Ende April 2015 neue Richtlinien für die Weitergabe („sharing“) und das Hosting von im Verlag publizierten Inhalten veröffentlicht. Diese Regeln schreiben vor, wie und unter welchen Bedingungen die Autorinnen und Autoren ihre eigenen Publikationen verbreiten dürfen.
COAR, die Confederation of Open Access Repositories, hat in Reaktion darauf eine Online-Petition gestartet, die sich mit den von Elsevier verabschiedeten Richtlinien auseinandersetzt.
Deutlich kritisiert wird darin die Länge der Sperrfristen von 12 bis zu 48 Monaten Dauer bis zur Erlaubnis für die Zugänglichmachung der referierten Version von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln im grünen Weg des Open Access. Zudem wird kritisch bewertet, dass der Verlag Nutzungen regulieren will, die über das Urheberrechtsgesetz längst geregelt sind (z. B. die Weitergabe von Kopien im Kollegenkreis).
Die Petition wurde bisher von 2658 Einzelpersonen und 263 Institutionen aus aller Welt unterzeichnet, unter anderem vom Deutschen Bibliotheksverband dbv.
Doch welche Vorgaben macht Elsevier nun eigentlich? Unterscheiden sich deren Regeln von denen anderer große Verlage? Bitte lesen Sie den folgenden Beitrag.