Die TU Berlin verfügt – wie viele andere Universitäten und Einrichtungen Deutschlands – über einen Publikationsfonds. Aus ihm werden die Publikationsgebühren, auch Article Processing Charges (APC) genannt, für Aufsätze von Angehörigen der TU Berlin in Open-Access-Zeitschriften erstattet.
Der Fonds ist anteilig von der DFG mitfinanziert. Für DFG-gestützte Publikationsfonds gibt es drei Förderkriterien:
1) Es können nur Aufsätze mit einer maximalen APC von 2.000 EUR (brutto) finanziert werden.
2) Eine anteilige Finanzierung ist nicht möglich.
3) Aufsätze in hybriden Journalen* können nicht finanziert werden.
Diese strengen Kriterien haben sich in der Praxis bewährt. Die meisten Verlage wissen um die Förderkriterien. Und das ist gut so. Wenn dennoch Anträge nicht den Kriterien entsprechen und abgelehnt werden müssen, ist das oft schmerzhaft für die Autorinnen und Autoren.