Nehmen und Geben: Open Access für über 70.000 Werke des Architekturmuseums der TU Berlin

Abbildungen aus Museen und Archiven waren – und sind es bisweilen heute noch – ein streng gehütetes Gut. Benutzungs- und Gebührenordnungen füllen ganze Regale und machen es Wissenschaftlern wie auch Laien oft schwer, ihren Forschungen und Interessen nachzugehen oder mit anderen zu teilen. Selbst dann, wenn die Objekte ihrer Begierde – Gemälde, Zeichnungen, Drucke, Fotografien und Artefakte aller Art – längst alt genug sind, das sie von keinem Urheberrecht mehr geschützt werden.

Als eines der ersten Museen weltweit hat das Architekturmuseum Anfang des Jahrtausends begonnen, seine gesamten Bestände nicht nur EDV-gestützt zu katalogisieren, sondern bald auch bildlich zu digitalisieren und online zu stellen.
15 Jahre später gehen wir – wiederum mit als Erste – den Schritt, große Teile unserer digitalen Daten ohne Wenn-und-Aber freizugeben: Für Abbildungen gemeinfreier Werke gilt der Creative Commons Public Domain Mark.

Lost in Dissertation? Veranstaltungsreihe an der Staatsbibliothek zu Berlin

Das Netzwerk Informationskompetenz Berlin/Brandenburg bietet im Sommer 2016 eine Vortragsreihe für Promovierende an: Unter dem Titel „Lost in Dissertation?“ werden an sechs Terminen vielfältige Aspekte rund um die Erstellung und Veröffentlichung einer Doktorarbeit beleuchtet. Durch die Themen führen jeweils verschiedene Expertinnen und Experten der Staatsbibliothek zu Berlin, des Deutschen Archäologischen Instituts, der HU und der TU Berlin. Mitarbeiterinnen der TU tragen ihre Expertise zu den Themen Open Access (4.7.) und Forschungsdatenmanagement (7.7.) bei.

Universitätsbibliothek empfiehlt CC-Lizenz CC BY

Wer sein Werk unter eine freie Lizenz stellen und so Dritten die Nutzung des eigenen Werkes erleichtern will, kann zwischen verschiedenen Lizenzen wählen. Insgesamt sind 6 Typen zu unterscheiden:

BY  Namensnennung 3.0 de (Details)
BY ND  Namensnennung – keine Bearbeitung 3.0 de (Details)
BY NC  Namensnennung – nicht kommerziell 3.0 de (Details)
BY NC ND  Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung 3.0 de  (Details)
BY NC SA  Namensnennung – nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen  Bedingungen 3.0 de (Details)
BY SA  Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 de (Details)

Quelle: Screenshot der Lizenz-Übersicht auf „Was ist CC?“ von Creative Commons Deutschland, lizenziert unter CC BY 3.0 DE

Creative Commons-Lizenzen wurden für die internationale Anwendung und für Werke aller Art entwickelt, insbesondere für kreative Leistungen wie Fotos, Filme und Musik. Auch im wissenschaftlichen Umfeld finden Sie vielfach Verwendung, denn hier ist man auf das Teilen von Informationen in besonderem Maße angewiesen.

Damit eine Veröffentlichung den Prinzipien von Open Access entspricht, sollten die Urheber sie zur weiteren Verwendung frei geben und von anderen Einschränkungen als der Nennung der Urheberschaft absehen. Die Verwendung der Creative Commons-Lizenz CC BY ist hierfür der einfachste Weg: Sie erlaubt,

Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird“

So lautet die Anforderung an Open Access-Veröffentlichungen, wie sie in der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ festgehalten wurde. CC BY-Lizenzen sind im Gegensatz zu den anderen oben genannten Lizenzen tatsächlich „Open Access-konform“. Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt die Verwendung dieser Lizenz daher für alle wissenschaftlichen Inhalte.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Möchten Sie sich genauer zu Creative Commons-Lizenzen informieren? Sprechen Sie uns an – für TU-Angehörige bieten wir Workshops zu den Themenbereichen Urheberrecht, Open Access und Creative Commons-Lizenzen an!

Universitätsverlag der TU Berlin veröffentlicht Open Access-Leitlinien

Was der Universitätsverlag der TU Berlin seit Jahren praktiziert, wurde nun auch in Open Access-Leitlinien schriftlich fixiert: Der Universitätsverlag bekennt sich zur „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“.

Die Open Access-Leitlinien halten fest, mit welchen Schritten der Universitätsverlag den freien Zugang zu seinen Publikationen fördert und sicherstellt.
Die Open Access- Leitlinien stehen  unter der Creative Commons-Lizenz  CC0, d. h. sie können in dieser oder angepasster Form für eigene Zwecke genutzt werden.

Nature Publishing Group vergibt CC BY für Open Access-Beiträge

In einer Pressemitteilung vom 26. Januar 2015 gab die Nature Publishing Group (NPG) bekannt, dass für die Lizenzierung der Inhalte der ggw. 18 Open Access-Zeitschriften des Verlages zukünftig einheitlich die Creative Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 verwendet wird. Diese Lizenz ermöglicht es, Open Access im Sinne der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ umzusetzen, welche neben dem kostenfreien Zugriff auf wissenschaftliche Inhalte auch deren mögliche weitere Verwendung fordert:

Open access contributions must satisfy two conditions:The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.

Noch ermöglicht der Verlag nicht für alle Inhalte Open Access im Sinne der Berliner Erklärung. Insbesondere für das Journal „Nature“, das Flagschiff von NPG, lässt sich der Verlag weiterhin ausschließliche Nutzungsrechte einräumen; Autorinnen und Autoren dürfen immerhin nach 6 Monaten die sogenannte Postprint-Version zweitveröffentlichen (vgl. Autorenvertrag).

Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt, die freieste der Creative Commons-Lizenzen zu verwenden. Daneben unterstützen wir Sie gern, den grünen Weg des Open Access, d.h. kostenfreien Zugang zu Beiträgen in Closed Access-Publikationen, umzusetzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Creative Commons-Lizenzen, Klauseln in Ihren Verlagsverträgen oder Ihr Recht zur Zweitveröffentlichung haben!

Wissenschaftsorganisationen raten zu offenen Lizenzen

Nur indem man auf bestehendes Wissen aufbaut, kann neues Wissen geschaffen werden. Um die Nachnutzung von wissenschaftlichem Wissen zu fördern, eignen sich offene Lizenzen wie etwa Creative Commons-Lizenzen. Deren Verwendung wird auch durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen in einer Pressemitteilung Nr. 68 vom November 2014 empfohlen:

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.

Näheres zum Hintergrund und zu den ausführlichen Positionen unter http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_68/index.html.