Der Bundestag hat am 30.06.2017 eine grundlegende Reform des Urheberrechts beschlossen. Der Bundesrat ließ das Gesetz am 07.07.2017 passieren. Damit tritt zum 1.3.2018 das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) zunächst befristet auf 5 Jahre in Kraft.