Wissenschaftliche Inhalte frei zugänglich machen in Zeiten von CoVid-19 und darüber hinaus

Die Einschränkungen des öffentlichen und universitären Lebens infolge des Coronavirus Sars-CoV-2 halten die Welt und die TU Berlin in Atem. Die meisten deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen sind in den Präsenznotbetrieb übergegangen, Bibliotheken sind ebenso wie viele andere öffentliche Einrichtungen geschlossen. Die Universitätsbibliothek der TU Berlin versucht trotz der Einschränkungen, die Literatur- und Informationsversorgung der TU-Angehörigen so gut wie nur möglich zu gewährleisten (siehe auch FAQs zu aktuellen Services). Einige Verlage öffnen den Zugang zu ihren E-Books, Zeitschriften und Datenbanken, die sonst hinter Bezahlschranken verborgen sind – häufig allerdings nur zeitlich beschränkt für die Dauer der Pandemie. Trotz der Bemühungen der Bibliotheken und Verlage kann nicht in jedem Fall der Bedarf gedeckt werden. Viele Lehrende, Forschende und Studierende merken jetzt deutlicher denn je, wie essentiell der (freie) Zugang zu wissenschaftlichem Wissen ist – zu Lehrbüchern, Übersichtsliteratur und Forschungsartikeln. Manchmal kann der freie Zugang Leben retten.

Damit Universitätsangehörige, Politik und Gesellschaft jetzt und in Zukunft auf Ihre wissenschaftlichen Ergebnisse frei zugreifen können, bietet das Open-Access-Team für TU-Angehörige Unterstützung an. Die rechtlichen Fragen sind häufig kompliziert. Neuere Zeitschriftenartikel können jedoch fast immer Open Access veröffentlicht werden – auf Basis allgemeiner Policies der Verlage und des im deutschen Urheberrechtsgesetz verankerten Rechts zur Zweitveröffentlichung.

Open Access muss bezahlbar bleiben! Einheitliche Kriterien für Open-Access-Publikationsfonds

Die TU Berlin verfügt – wie viele andere Universitäten und Einrichtungen Deutschlands – über einen Publikationsfonds. Aus ihm werden die Publikationsgebühren, auch Article Processing Charges (APC) genannt, für Aufsätze von Angehörigen der TU Berlin in Open-Access-Zeitschriften erstattet.

Der Fonds ist anteilig von der DFG mitfinanziert. Für DFG-gestützte Publikationsfonds gibt es drei Förderkriterien:
1) Es können nur Aufsätze mit einer maximalen APC von 2.000 EUR (brutto) finanziert werden.
2) Eine anteilige Finanzierung ist nicht möglich.
3) Aufsätze in hybriden Journalen* können nicht finanziert werden.

Diese strengen Kriterien haben sich in der Praxis bewährt. Die meisten Verlage wissen um die Förderkriterien. Und das ist gut so. Wenn dennoch Anträge nicht den Kriterien entsprechen und  abgelehnt werden müssen, ist das oft schmerzhaft für die Autorinnen und Autoren.

Open Access Week 2017

Die internationale Open Access Week findet in diesem Jahr vom 23. bis 29. Oktober statt. Das Motto lautet diesmal: Open in order to. Und auch die Technische Universität beteiligt sich an dieser internationalen dezentralen Veranstaltungswoche. Die Universitätsbibliothek stellt als Motor der Open-Access-Aktivitäten der TU eine moderne Infrastruktur zur Verfügung und unterbreitet Beratungsangebote rund um das Thema Open Access.

Artikel bei ResearchGate und Co hochladen: Welcher Verlag erlaubt was? Und wie Open Access ist das eigentlich?

Akademische Netzwerke erfreuen sich großer Beliebtheit: Die sicher bekanntesten Plattformen sind ResearchGate und Academia.edu, die nach eigenen Angaben über 15 Mio. bzw. 66 Mio. Mitglieder haben. Das Prinzip ist einfach: Wie bei anderen sozialen Netzwerken auch kann sich jeder kostenfrei registrieren und ein eigenes Profil anlegen. Die Plattformen versprechen, man könne sich mit Kolleginnen und Kollegen vernetzen, Publikationen mit anderen teilen, Statistiken bekommen über Aufrufe und Zitationen der eigenen Publikationen, interessante Stellen finden, und vieles mehr.

Zahlreiche Artikel aus Zeitschriften der Royal Society of Chemistry jetzt Open Access!

158 Artikel von TU-Angehörigen, die im Zeitraum 2011–2014 in Zeitschriften der Royal Society of Chemistry (RSC) veröffentlicht wurden, sind jetzt Open Access verfügbar!

Viele Wege führen zu einer Open-Access-Veröffentlichung – einer ist die Inanspruchnahme von gesonderten Open-Access-Rechten aus Konsortialverträgen. Die Universitätsbibliothek der TU Berlin hat für die Jahre 2011–2016 über eine DFG-geförderte Allianz-Lizenz den campusweiten Zugriff zu den Zeitschriften der Royal Society of Chemistry erworben. Mit dieser Allianz-Lizenz ist das Recht verbunden, diejenigen Aufsätze, an denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der eigenen Hochschule beteiligt waren, parallel online auf dem institutionellen Repositorium der Hochschule Open Access verfügbar zu machen.

„Niemals alle Rechte übertragen“

In der Zeitschrift TU intern Nr. 11 / November 2014 gibt es ein Interview mit der Open Access-Beauftragten der Universitätsbibliothek der TU Berlin, Dagmar Schobert, in der die Open Access-Dienstleistungen der Universitätsbibliothek vorgestellt werden.

Zudem unterstützen und beraten wir, prüfen Rechte und raten Wissenschaftlern, die bereits den „goldenen Weg“ beschritten haben, also bei einem kommerziellen Verlag veröffentlicht haben, auch den „grünen Weg“ zu gehen: Meist haben sie nach einigen Monaten das Recht, ihr Werk zweitzuverwerten. Wir raten allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei Veröffentlichung in kommerziellen Verlagen nie ausschließliche Nutzungsrechte zu übertragen. Verhandeln lohnt sich.