Vermutlich kennt jede/r die Situation: Ohne Probleme greift man im Alltag auf digitale Publikationen zurück, die durch die Universitätsbibliothek lizenziert wurden. Ärgerlich wird es, wenn dann doch einmal ein Beitrag nicht zugänglich ist und die Recherche vor einer Paywall endet. Im Folgenden stellen wir Werkzeuge vor, die in solchen Situationen hilfreich sind und die Suche nach freien Versionen unterstützen.
Beiträge mit dem Schlagwort Zweitveröffentlichungen
Open Access-Zweitveröffentlichung: Welcher Verlag erlaubt was?
Wir haben uns die Open Access-Policies von fünf großen Wissenschaftverlagen genauer angeschaut. Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Autorinnen und Autoren Veröffentlichungen dieser Verlage im grünen Weg des Open Access zugänglich machen?
Verlag | Art des Beitrags | Zulässige Version | Embargofrist | Information auf Verlagswebsite |
DeGruyter | Artikel in Mehrfachautorenwerken (Fachzeitschriften, Anthologien, Sammelbände, Datenbanken) | Verlagsversion | 12 Monate | Repository Policy Mustervertrag |
Elsevier | Fachzeitschriften | Postprint | 12–24 Monate | Sharing / hosting policy Open access info |
Springer | Fachzeitschriften | Postprint | 12 Monate | Self-archiving policy |
Bücher | – | – | FAQ author’s rights | |
Taylor & Francis | Fachzeitschriften | Postprint | 0–18 Monate | Mustervertrag |
Wiley, United States | Fachzeitschriften | Postprint | STM: 12 Monate, SSH: 24 Monate | Self-Archiving |
Wiley-VCH Verlag, Germany | Bücher, Fachzeitschriften | –* |
– | Mustervertrag |
Erläuterung: „Postprint“ steht für die akzeptierte Manuskriptversion, d. h. die Fassung des Beitrages, in die alle Änderungen aus dem Begutachtungsverfahren eingeflossen sind; im Satz und in der Seitenzählung jedoch nicht identisch mit der publizierten Verlagsversion. Dagegen meint „Preprint“ die ursprünglich eingereichte Fassung, sozusagen die Rohfassung des Artikels.
STM = Science, Technology and Medicine
SSH = Social Sciences and Humanities
* UPDATE 27.8.2015 Wiley erlaubt das Einstellen von Preprints lediglich auf Intranetseiten; für die freie Zugänglichmachung von Postprints müssen AutorInnen die Erlaubnis für jeden Einzelfall einholen
Im Vergleich wird deutlich: Elsevier verlangt (als einziger der untersuchten Verlage), dass Postprints unter einer Creative Commons BY-NC-ND-Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Andere Verlage haben z. T. liberalere, andere striktere Vorgaben. Bei keinem nur einem der genannten Verlage (DeGruyter) darf die finale Version des Artikels für die Zweitveröffentlichung verwendet werden. [UPDATE 10.8.2015, Änd. hervorgehoben im Text] Wo auch immer Sie publizieren: Es lohnt sich daher immer, die eingereichten Fassungen aufzubewahren!
Kritik an den Open Access-Richtlinien von Elsevier
Der Wissenschaftsverlag Elsevier hat Ende April 2015 neue Richtlinien für die Weitergabe („sharing“) und das Hosting von im Verlag publizierten Inhalten veröffentlicht. Diese Regeln schreiben vor, wie und unter welchen Bedingungen die Autorinnen und Autoren ihre eigenen Publikationen verbreiten dürfen.
COAR, die Confederation of Open Access Repositories, hat in Reaktion darauf eine Online-Petition gestartet, die sich mit den von Elsevier verabschiedeten Richtlinien auseinandersetzt.