Open Access-Zweitveröffentlichung: Welcher Verlag erlaubt was?

Wir haben uns die Open Access-Policies von fünf großen Wissenschaftverlagen genauer angeschaut. Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Autorinnen und Autoren Veröffentlichungen dieser Verlage im grünen Weg des Open Access zugänglich machen?

Verlag Art des Beitrags Zulässige Version Embargofrist Information auf Verlagswebsite
DeGruyter Artikel in Mehrfachautorenwerken (Fachzeitschriften, Anthologien, Sammelbände, Datenbanken) Verlagsversion 12 Monate Repository Policy
Mustervertrag
Elsevier Fachzeitschriften Postprint 12–24 Monate Sharing / hosting policy
Open access info
Springer Fachzeitschriften Postprint 12 Monate Self-archiving policy
Bücher FAQ author’s rights
Taylor & Francis Fachzeitschriften Postprint 0–18 Monate Mustervertrag
Wiley, United States Fachzeitschriften Postprint STM: 12 Monate, SSH: 24 Monate Self-Archiving
Wiley-VCH Verlag, Germany Bücher, Fachzeitschriften Preprint
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Mustervertrag

Erläuterung: „Postprint“ steht für die akzeptierte Manuskriptversion, d. h. die Fassung des Beitrages, in die alle Änderungen aus dem Begutachtungsverfahren eingeflossen sind; im Satz und in der Seitenzählung jedoch nicht identisch mit der publizierten Verlagsversion. Dagegen meint „Preprint“ die ursprünglich eingereichte Fassung, sozusagen die Rohfassung des Artikels.
STM = Science, Technology and Medicine
SSH = Social Sciences and Humanities

* UPDATE 27.8.2015 Wiley erlaubt das Einstellen von Preprints lediglich auf Intranetseiten; für die freie Zugänglichmachung von Postprints müssen AutorInnen die Erlaubnis für jeden Einzelfall einholen

Im Vergleich wird deutlich: Elsevier verlangt (als einziger der untersuchten Verlage), dass Postprints unter einer Creative Commons BY-NC-ND-Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Andere Verlage haben z. T. liberalere, andere striktere Vorgaben. Bei keinem nur einem der genannten Verlage (DeGruyter) darf die finale Version des Artikels für die Zweitveröffentlichung verwendet werden. [UPDATE 10.8.2015, Änd. hervorgehoben im Text] Wo auch immer Sie publizieren: Es lohnt sich daher immer, die eingereichten Fassungen aufzubewahren!

Bei der Recherche, unter welchen Bedingungen Verlage Open Access-Zweitveröffentlichung erlauben, ist die Datenbank SHERPA/RoMEO ein sehr nützliches Werkzeug. Hier kann man nach ISSN, Zeitschriftentitel oder direkt dem Verlagsnamen suchen und Hinweise zur Open Access-Policy eines Verlages finden. Doch Achtung, SHERPA/RoMEO dient nur zur Orientierung! Maßgeblich sind immer die eigentlichen Verlagsverträge bzw. die Angaben, die Verlage zu den Open Access-Konditionen auf den eigenen Webseiten zur Verfügung stellen.

Gern unterstützen wir die Autorinnen und Autoren der TU Berlin bei der Klärung Ihrer Rechte. So prüfen wir im Auftrag komplette Publikationslisten, nehmen ggf. den Kontakt mit den Verlagen auf und stellen Beiträge im Volltext auf dem Repositorium online. Lesen Sie mehr auf unseren Webseiten oder wenden sich direkt an uns.

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