Seit dem 1. Januar 2014 ist das Recht zur Open Access-Zweitveröffentlichung gesetzlich verankert. Doch was besagt der neue Paragraph genau? Gilt das Recht für alle Arten wissenschaftlicher Veröffentlichungen? Gilt es für jede Wissenschaftlerin und jeden Wissenschaftler? Was ist im Einzelfall zu beachten?
Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zweitveröffentlichungsrecht zusammengetragen.
Das FAQ umfasst 44 Fragen und gibt zudem einige Literaturhinweise.
Ist Ihnen das alles zu kompliziert? Oder Sie wollen Ihre knappe Zeit lieber auf das Erstellen von Publikationen verwenden statt auf die Prüfung der Rechte? Dann senden Sie der UB gern Ihre Publikationsliste. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Publikationen auf dem Digitalen Repositorium der TU Berlin zweitveröffentlicht werden dürfen und übernehmen auch die Anmeldung auf dem Repositorium.