Open Access – der freie Zugang zu wissenschaftlichen Informationen – ist mir als Wissenschaftlerin ein persönliches Anliegen. Unsere publizierten Forschungsergebnisse sollen weltweit von allen Interessierten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft frei und kostenlos gelesen werden können. Die Finanzkraft einer einzelnen Person oder einer Forschungseinrichtung darf somit nicht darüber entscheiden, ob einem der Zugang zu Wissen gewährt wird oder nicht.
Doch Open Access verstehe ich auch als Verpflichtung. Als Angehörige einer öffentlich geförderten Einrichtung wie der TU Berlin stehen wir in der Pflicht des Steuerzahlers: Wir können uns ganz und gar unserer Forschung und Lehre widmen, weil es in der Gesellschaft einen Konsens darüber gibt, dass es sich hierbei um Tätigkeiten handelt, die für die Gesellschaft von großer Bedeutung sind und daher auch von ihr finanziert wird.
Open Access ist also ein Thema, das uns alle angeht – alle, die wir an einer Universität tätig sind. In der Praxis ist Open Access schon für viele von uns ein Thema. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Open-Access-Policy der TU Berlin im Akademischen Senat bestärkt die TU Berlin nun Open Access auch formell als strategisches Ziel und knüpft damit an die Open-Access-Strategie des Landes Berlin an, welche 2015 verabschiedet wurde.
Gegenstand unserer TU-Policy sind verschiedene Empfehlungen für TU-Angehörige als auch Selbstverpflichtungen der Universität. Hervorzuheben sind insbesondere die beiden folgenden Punkte:
- Die TU Berlin empfiehlt den Angehörigen der Universität die Erstveröffentlichung als Open-Access-Publikation unter freier Lizenz (bevorzugt Creative-Commons-Lizenz CC BY). Sie unterstützt das Publizieren u. a. durch die Einrichtung eines Publikationsfonds, aus dem auf Antrag Open-Access-Publikationskosten übernommen werden.
- Die TU Berlin fordert die Angehörigen der Universität auf, ihr Zweitveröffentlichungsrecht wahrzunehmen und sämtliche Publikationen zusätzlich parallel bzw. zeitversetzt über Repositorien zugänglich zu machen. Hierfür können sie das Repositorium der TU Berlin nutzen.
Sicher ist das in der Praxis nicht immer einfach. Um TU-Angehörige hier aktiv unterstützen zu können, wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Angebote auf- und ausgebaut:
- Der Publikationsfonds stellt zentrale Mittel für die Finanzierung von Artikelgebühren für die Publikation in Open-Access-Zeitschriften bereit.
- Im Universitätsverlag der TU Berlin können Monographien oder Sammelwerke Open Access publiziert werden.
- Auf DepositOnce, dem institutionellen Repositorium der TU Berlin, können Forschungsdaten und Publikationen Open Access zugänglich gemacht werden.
- Um Publikationen im Einklang mit den Vorgaben von Verlagen Open Access zu stellen, können TU-Angehörige einen Service für Zweitveröffentlichungen in Anspruch nehmen.
Informationen zu diesen und weiteren Angeboten finden Sie auf der Website der Universitätsibliothek und wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen an das Open-Access-Team (openaccess@ub.tu-berlin.de).
Lassen Sie uns gemeinsam unsere TU Open-Access-Policy mit Leben füllen und dafür sorgen, dass die Ergebnisse unserer Forschungs- und Lehrtätigkeiten frei zugänglich und nutzbar sind!
Prof. Dr. Vera Meyer leitet das Fachgebiet Angewandte und Molekulare Mikrobiologie und ist seit März 2016 Open-Access-Beauftragte der TU Berlin.