Veranstaltung zu Open Access beim Wikimedia Deutschland e.V.

Sie haben am Abend des 3. Septembers noch nichts vor und interessieren sich für Open Access und die Zukunft wissenschaftlicher Publikationsmodelle? Dann merken Sie sich am besten schon heute die folgende Veranstaltung vor: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe ABC des freien Wissens lädt Wikimedia zu einer Diskussionsrunde mit dem Titel J=Journals. Welche Form des wissenschaftlichen Publizierens setzt sich durch?.

Open Access-Zweitveröffentlichung: Welcher Verlag erlaubt was?

Wir haben uns die Open Access-Policies von fünf großen Wissenschaftverlagen genauer angeschaut. Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Autorinnen und Autoren Veröffentlichungen dieser Verlage im grünen Weg des Open Access zugänglich machen?

Verlag Art des Beitrags Zulässige Version Embargofrist Information auf Verlagswebsite
DeGruyter Artikel in Mehrfachautorenwerken (Fachzeitschriften, Anthologien, Sammelbände, Datenbanken) Verlagsversion 12 Monate Repository Policy
Mustervertrag
Elsevier Fachzeitschriften Postprint 12–24 Monate Sharing / hosting policy
Open access info
Springer Fachzeitschriften Postprint 12 Monate Self-archiving policy
Bücher FAQ author’s rights
Taylor & Francis Fachzeitschriften Postprint 0–18 Monate Mustervertrag
Wiley, United States Fachzeitschriften Postprint STM: 12 Monate, SSH: 24 Monate Self-Archiving
Wiley-VCH Verlag, Germany Bücher, Fachzeitschriften Preprint
–*
Mustervertrag

Erläuterung: „Postprint“ steht für die akzeptierte Manuskriptversion, d. h. die Fassung des Beitrages, in die alle Änderungen aus dem Begutachtungsverfahren eingeflossen sind; im Satz und in der Seitenzählung jedoch nicht identisch mit der publizierten Verlagsversion. Dagegen meint „Preprint“ die ursprünglich eingereichte Fassung, sozusagen die Rohfassung des Artikels.
STM = Science, Technology and Medicine
SSH = Social Sciences and Humanities

* UPDATE 27.8.2015 Wiley erlaubt das Einstellen von Preprints lediglich auf Intranetseiten; für die freie Zugänglichmachung von Postprints müssen AutorInnen die Erlaubnis für jeden Einzelfall einholen

Im Vergleich wird deutlich: Elsevier verlangt (als einziger der untersuchten Verlage), dass Postprints unter einer Creative Commons BY-NC-ND-Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Andere Verlage haben z. T. liberalere, andere striktere Vorgaben. Bei keinem nur einem der genannten Verlage (DeGruyter) darf die finale Version des Artikels für die Zweitveröffentlichung verwendet werden. [UPDATE 10.8.2015, Änd. hervorgehoben im Text] Wo auch immer Sie publizieren: Es lohnt sich daher immer, die eingereichten Fassungen aufzubewahren!

Jahresbericht 2014 der Universitätsbibliothek der TU Berlin erschienen – natürlich Open Access!

Unter dem Motto „Einblick geben“ informiert der Jahresbericht der Universitätsbibliothek über ausgewählte Ereignisse, zeigt die Entwicklung des Bibliothekssystems und macht die schwierigen Entscheidungen für die Weiterentwicklung des Bibliotheksangebots deutlich. Die Publikation gewährt einen Überblick über Kennzahlen der UB und die wichtigsten Ereignisse in den Jahren 2013 und 2014.
Der Jahresbericht steht gedruckt und online zur Verfügung.

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Hilfe beim Zweitveröffentlichungsrecht

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Recht zur Open Access-Zweitveröffentlichung gesetzlich verankert. Doch was besagt der neue Paragraph genau? Gilt das Recht für alle Arten wissenschaftlicher Veröffentlichungen? Gilt es für jede Wissenschaftlerin und jeden Wissenschaftler? Was ist im Einzelfall zu beachten?

Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zweitveröffentlichungsrecht zusammengetragen.

Das FAQ umfasst 44 Fragen und gibt zudem einige Literaturhinweise.

Ist Ihnen das alles zu kompliziert? Oder Sie wollen Ihre knappe Zeit lieber auf das Erstellen von Publikationen verwenden statt auf die Prüfung der Rechte? Dann senden Sie der UB gern Ihre Publikationsliste. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Publikationen auf dem Digitalen Repositorium der TU Berlin zweitveröffentlicht werden dürfen und übernehmen auch die Anmeldung auf dem Repositorium.

Universitätsbibliothek empfiehlt CC-Lizenz CC BY

Wer sein Werk unter eine freie Lizenz stellen und so Dritten die Nutzung des eigenen Werkes erleichtern will, kann zwischen verschiedenen Lizenzen wählen. Insgesamt sind 6 Typen zu unterscheiden:

BY  Namensnennung 3.0 de (Details)
BY ND  Namensnennung – keine Bearbeitung 3.0 de (Details)
BY NC  Namensnennung – nicht kommerziell 3.0 de (Details)
BY NC ND  Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung 3.0 de  (Details)
BY NC SA  Namensnennung – nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen  Bedingungen 3.0 de (Details)
BY SA  Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 de (Details)

Quelle: Screenshot der Lizenz-Übersicht auf „Was ist CC?“ von Creative Commons Deutschland, lizenziert unter CC BY 3.0 DE

Creative Commons-Lizenzen wurden für die internationale Anwendung und für Werke aller Art entwickelt, insbesondere für kreative Leistungen wie Fotos, Filme und Musik. Auch im wissenschaftlichen Umfeld finden Sie vielfach Verwendung, denn hier ist man auf das Teilen von Informationen in besonderem Maße angewiesen.

Damit eine Veröffentlichung den Prinzipien von Open Access entspricht, sollten die Urheber sie zur weiteren Verwendung frei geben und von anderen Einschränkungen als der Nennung der Urheberschaft absehen. Die Verwendung der Creative Commons-Lizenz CC BY ist hierfür der einfachste Weg: Sie erlaubt,

Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird“

So lautet die Anforderung an Open Access-Veröffentlichungen, wie sie in der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ festgehalten wurde. CC BY-Lizenzen sind im Gegensatz zu den anderen oben genannten Lizenzen tatsächlich „Open Access-konform“. Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt die Verwendung dieser Lizenz daher für alle wissenschaftlichen Inhalte.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Möchten Sie sich genauer zu Creative Commons-Lizenzen informieren? Sprechen Sie uns an – für TU-Angehörige bieten wir Workshops zu den Themenbereichen Urheberrecht, Open Access und Creative Commons-Lizenzen an!

Nature Publishing Group vergibt CC BY für Open Access-Beiträge

In einer Pressemitteilung vom 26. Januar 2015 gab die Nature Publishing Group (NPG) bekannt, dass für die Lizenzierung der Inhalte der ggw. 18 Open Access-Zeitschriften des Verlages zukünftig einheitlich die Creative Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 verwendet wird. Diese Lizenz ermöglicht es, Open Access im Sinne der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ umzusetzen, welche neben dem kostenfreien Zugriff auf wissenschaftliche Inhalte auch deren mögliche weitere Verwendung fordert:

Open access contributions must satisfy two conditions:The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.

Noch ermöglicht der Verlag nicht für alle Inhalte Open Access im Sinne der Berliner Erklärung. Insbesondere für das Journal „Nature“, das Flagschiff von NPG, lässt sich der Verlag weiterhin ausschließliche Nutzungsrechte einräumen; Autorinnen und Autoren dürfen immerhin nach 6 Monaten die sogenannte Postprint-Version zweitveröffentlichen (vgl. Autorenvertrag).

Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt, die freieste der Creative Commons-Lizenzen zu verwenden. Daneben unterstützen wir Sie gern, den grünen Weg des Open Access, d.h. kostenfreien Zugang zu Beiträgen in Closed Access-Publikationen, umzusetzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Creative Commons-Lizenzen, Klauseln in Ihren Verlagsverträgen oder Ihr Recht zur Zweitveröffentlichung haben!

Wissenschaftsorganisationen raten zu offenen Lizenzen

Nur indem man auf bestehendes Wissen aufbaut, kann neues Wissen geschaffen werden. Um die Nachnutzung von wissenschaftlichem Wissen zu fördern, eignen sich offene Lizenzen wie etwa Creative Commons-Lizenzen. Deren Verwendung wird auch durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen in einer Pressemitteilung Nr. 68 vom November 2014 empfohlen:

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.

Näheres zum Hintergrund und zu den ausführlichen Positionen unter http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_68/index.html.