Nach der erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Aussprache haben die Promovierenden laut der Promotionsordnung der TU Berlin (§ 9) die Pflicht, die genehmigte Fassung ihrer Dissertation „in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich“ [1] zu machen. Die Veröffentlichung muss innerhalb von 12 Monaten nach der wissenschaftlichen Aussprache erfolgen.