Digitialisierte Sammlungen mit neuen Nutzungsbedingungen

Was einmal gemeinfrei ist, soll auch nach der Digitalisierung gemeinfrei* bleiben! Weil wir frei nutzbare Werke nicht wieder Nutzungsbeschränkungen unterwerfen wollen, haben wir nun auch die Nutzungsbedingungen der Digitalisierten Sammlungen angepasst. In den Digitalisierten Sammlungen werden retrodigitalisierte Bestände der Universitätsbibliothek der TU Berlin zur Verfügung gestellt, u. a. aus unserer Rara-Sammlung, aus der Sondersammlung der Gartenbaubücherei und aus dem Universitätsarchiv der TU Berlin. Momentan stehen ca. 1100 digitalisierte Bände zur Verfügung.

Gemeinfreie Werke werden nun mithilfe des Creative Commons Public Domain Mark als solche gekennzeichnet. Sie können uneingeschränkt genutzt werden, sie können zu allen Zwecken und ohne sonstige Einschränkungen kopiert, verbreitet, online gestellt usw. werden.

Nur Werke, die noch urheberrechtlich geschützt sind (zum Beispiel Tagungsbände) stehen unter einer anderen Lizenz sind: Namensnennung 4.0 International (CC BY). Die Nachnutzung dieser Digitalisate ist erlaubt, solange der Rechteinhaber und die Lizenz genannt und verlinkt werden – auch für kommerzielle Zwecke.

Angaben zu den jeweils gültigen Bedingungen finden Sie für jedes digitalisierte Objekt unter dem Punkt „Bibliographische Daten/Lizenz“:

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* Werke, für die der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist, werden gemeinfrei. Diese Werke können von jedermann zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden, ohne eine Genehmigung einholen oder eine Vergütung zahlen zu müssen.

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