Auf folgende Information möchte das EU-Büro der TU Berlin aufmerksam machen: Die EU bietet einen Fonds für die Finanzierung von Gebühren, die bei der Veröffentlichung von Publikationen aus EU-geförderten Projekten in Open Access Journalen entstehen. Der so genannte FP7 Post-Grant Open Access Pilot wurde bis 28. Februar 2018 verlängert.
Der National Open Access Desk Germany stellt dazu folgende Informationen bereit:
Es gelten die folgenden Förderkriterien:
● nur gültig für im Rahmen von FP7 geförderte Projekte
● für Publikationen nach dem Ende der offiziellen Projektlaufzeit
● Beantragung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem offiziellen Projektende erfolgen
● für noch nicht veröffentlichte Publikationen (ist nicht zur nachträglichen Rückerstattung von Publikationskosten geeignet)
● max. 3 Publikationen pro Projekt (über die gesamte Pilot-Laufzeit hinweg)
● max. 2000€ pro Artikel, Buchkapitel oder Konferenzbeitrag und max. 6000€ pro Monographie
● keine Förderung von Publikationen in hybriden Journalen
● Förderung durch die Europäische Kommission muss in den Publikations-Metadaten kenntlich gemacht werden
● nur auf Vorlage einer Rechnung möglich
Sowohl Projektkoordinatoren/innen als auch Forschende können die Förderung beantragen. Wenn ein Projektmitglied Förderung beantragt, erhalten Sie als Projektkoordinator/in eine Benachrichtigung per E-Mail. So können Sie, wenn nötig, mitteilen, dass Sie für die fragliche Publikation keine Förderung wünschen.
Die Antragswebseite finden Sie unter https://postgrantoapilot.openaire.eu. Für mehr Informationen zum Antragsprozess und den Förderkriterien beachten Sie bitte auch die FAQ.
Für alle TU-Angehörigen, die Open-Access-Artikelgebühren nicht aus Drittmitteln finanzieren können, gibt es den Publikationsfonds der TU Berlin.