Post-Grant Open Access Pilot für FP7-Projekte verlängert

Auf folgende Information möchte das EU-Büro der TU Berlin aufmerksam machen: Die EU bietet einen Fonds für die Finanzierung von Gebühren, die bei der Veröffentlichung von Publikationen aus EU-geförderten Projekten in Open Access Journalen entstehen. Der so genannte FP7 Post-Grant Open Access Pilot wurde bis 28. Februar 2018 verlängert.

Der National Open Access Desk Germany stellt dazu folgende Informationen bereit:

Es gelten die folgenden Förderkriterien:
●    nur gültig für im Rahmen von FP7 geförderte Projekte
●    für Publikationen nach dem Ende der offiziellen Projektlaufzeit
●    Beantragung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem offiziellen Projektende erfolgen

●    für noch nicht veröffentlichte Publikationen (ist nicht zur nachträglichen Rückerstattung von Publikationskosten geeignet)
●    max. 3 Publikationen pro Projekt (über die gesamte Pilot-Laufzeit hinweg)
●    max. 2000€ pro Artikel, Buchkapitel oder Konferenzbeitrag und max. 6000€ pro Monographie
●    keine Förderung von Publikationen in hybriden Journalen
●    Förderung durch die Europäische Kommission muss in den Publikations-Metadaten kenntlich gemacht werden
●    nur auf Vorlage einer Rechnung möglich

Sowohl Projektkoordinatoren/innen als auch Forschende können die Förderung beantragen. Wenn ein Projektmitglied Förderung beantragt, erhalten Sie als Projektkoordinator/in eine Benachrichtigung per E-Mail. So können Sie, wenn nötig, mitteilen, dass Sie für die fragliche Publikation keine Förderung wünschen.

Die Antragswebseite finden Sie unter https://postgrantoapilot.openaire.eu. Für mehr Informationen zum Antragsprozess und den Förderkriterien beachten Sie bitte auch die FAQ.

Für alle TU-Angehörigen, die Open-Access-Artikelgebühren nicht aus Drittmitteln finanzieren können, gibt es den Publikationsfonds der TU Berlin.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.