Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen dem Open-Access-Gedanken wohlgesonnen gegenüber. Open Access verspricht schließlich die Erfüllung eines hehren wissenschaftlichen Ideals – dem freien, kostenlosen und weltweiten Zugang zu Wissen für jedermann. Zudem hat sich herausgestellt, dass im Open Access veröffentlichte Artikel häufiger zitiert werden; die Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse wird somit noch erhöht.
Der große Nachteil ist: Nicht alle Open-Access-Formen sind auch für die Autoren kostenlos. Das trifft zwar für den „klassischen“ grünen Weg zu, also das self archiving bereits publizierter Artikel auf institutionellen und fachlichen Repositorien, der goldene Weg bedeutet jedoch, dass Wissenschaftler (oder deren Institutionen oder Förderer) Artikelgebühren – oftmals als Article Processing Charges (APC) bezeichnet – an die Verlage zahlen müssen, damit diese die Artikel für alle frei zugänglich veröffentlichen.
Für diese Artikelgebühren hat sich in den letzten Jahren eine Förderinfrastruktur entwickelt, die hier skizziert werden soll.
Europäische Kommission
Im Februar 2016 hat Horizon2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission, Open-Access-Richtlinien für EU-geförderte wissenschaftliche Projekte erlassen. Sowohl die wissenschaftlichen Artikel wie auch die Forschungsdaten, die aus einer Horizon2020-Förderung entstehen, sollen Open Access veröffentlicht werden. Die Europäische Kommission beruft sich auf das schwerlich zu widerlegende Argument, dass von der Öffentlichkeit finanziertes Wissen der Öffentlichkeit dauerhaft frei zugänglich sein müsse: „In the European Commission’s view, there should be no need to pay for information funded from the public purse each time it is accessed or used.“
Die Kosten für die Publikationsgebühren können aus dem Budget der einzelnen von der Europäischen Kommission geförderten Forschungsprojekte beglichen werden. Ist ein Projekt jedoch bereits ausgelaufen, so ist diese Möglichkeit der Förderung ausgeschlossen. Für diese Fälle wurde ein Pilotprojekt initiiert, das Publikationen aus abgeschlossenen Projekten fördert. Die Förderung erfolgt durch OpenAire2020 und wurde gerade bis Februar 2018 verlängert.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF verfolgt eine ähnliche Strategie wie die Europäische Kommission. Wissenschaftliche Artikel aus vom BMBF geförderten Projekten sollen entweder gleich Open Access publiziert werden oder nach Ablauf einer Embargofrist in einen geeigneten Dokumentenserver eingestellt werden können.
Ein neuer Post-Grant-Fund ist eine weitere Maßnahme des Ministeriums, um seine Open-Access-Strategie umzusetzen. Wie auch in den Förderrichtlinien der Europäischen Kommission können Kosten für Publikationen, die nach dem Ende eines Forschungsprojektes entstehen, nicht mehr aus den Projektmitteln bestritten werden. Die Autoren müssen sich dann selbst um die Finanzierung kümmern. Dies stellt ein Hindernis für Open Access dar. Aus dem neu geschaffenen Post-Grant-Fund fördert das BMBF daher nun Publikationsgebühren für Veröffentlichungen aus abgeschlossenen und durch das BMBF geförderten Projekten.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG hat keinen Post-Grant-Fund. Abgeschlossene DFG-Projekte können demnach keine gesonderten Anträge zur Erstattung von Publikationsgebühren beantragen. Die DFG fördert jedoch bereits seit mehreren Jahren die Einrichtung von Publikationsfonds an Hochschulen, aus denen die Gebühren für Open-Access-Zeitschriftenartikel für Autoren der Hochschulen finanziert werden können. Dabei zielt die Förderung wesentlich darauf ab, verlässliche finanzielle und organisatorische Strukturen zu etablieren, sodass die Finanzierung von Open-Access-Publikationen langfristig gewährleistet werden kann.
Auch die TU Berlin verfügt über einen DFG-geförderten Publikationsfonds. Die Mittel aus diesem Fonds können alle Angehörigen der TU nutzen, unabhängig davon, ob sie in einem DFG-Projekt mitgewirkt haben oder nicht. Es stehen noch Mittel zur Verfügung!
Und mit wie viel Geld kann ich nun zur Unterstützung meiner Publikation rechnen?
Die magische Zahl lautet 2.000. 2.000 EUR habe alle drei Initiativen als maximale Fördersumme für Artikel in Open-Access-Zeitschriften festgelegt. Die Europäische Kommission fördert zudem Monografien mit bis zu 6.000 EUR. Die Regelung des BMBF hat noch eine kleine Besonderheit: Betragen die Veröffentlichungsausgaben mehr als 2.000 EUR, werden zusätzlich 20 % des Mehrbetrags gefördert. Die maximale Fördersumme pro Publikation beläuft sich dann auf 2.400 EUR.
Jan Taubitz beschäftigt sich in seinem Referendariat an der Staatsbibliothek zu Berlin viel mit Open Access. Der Beitrag entstand im Rahmen einer Hospitation im Open-Access-Team der TU Berlin.