Nach der erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Aussprache haben die Promovierenden laut der Promotionsordnung der TU Berlin (§ 9) die Pflicht, die genehmigte Fassung ihrer Dissertation „in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich“ [1] zu machen. Die Veröffentlichung muss innerhalb von 12 Monaten nach der wissenschaftlichen Aussprache erfolgen.
Beiträge mit dem Schlagwort Qualitätssicherung
TU Berlin positioniert sich kritisch zu bestimmten Qualitätssicherungsverfahren in der Wissenschaft
Im Juli 2021 hat die TU Berlin die San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) unterzeichnet (Pressemitteilung TU Berlin 05.08.2021). Damit schließt sie sich einer weltweiten Bewegung an, die eine Veränderung bei der Evaluation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse anstrebt. In der Erklärung wird gefordert, dass die Methoden zur Evaluation des Forschungsoutputs verbessert werden müssen und gibt auch entsprechende Empfehlungen an die Forschenden und wissenschaftliche Einrichtungen weiter.
Warum die Universität das Directory of Open Access Journals unterstützt
Ab sofort unterstützt die TU Berlin das Directory of Open Access Journals (DOAJ) mit einem jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag. Das DOAJ bietet Forschenden und Open-Access-Spezialist*innen ein zuverlässiges Nachweissystem für Open-Access-Zeitschriften. Mit der Mitgliedschaft setzt sich die TU Berlin aktiv für den nachhaltigen Betrieb dieser qualitätssichernden Infrastruktur für das Open-Access-Publizieren ein.