Top oder flop? Wann werden Zeitschriften aus dem DOAJ entfernt?

Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) ist ein Verzeichnis für qualitätsgesicherte Open-Access-Zeitschriften. Es wird von der britischen Non-Profit-Organisation Infrastructure Services for Open Access (IS4OA) betrieben und ist rein spendenfinanziert. Die UB der TU Berlin unterstützt das DOAJ bereits seit 2018 mit einem jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag und beteiligt sich damit finanziell am nachhaltigen Betrieb dieser zentralen, qualitätssichernden Open-Access-Infrastruktur. Wie vielen wissenschaftlichen Einrichtungen, dient das DOAJ der TU Berlin als zuverlässiges Nachweisinstrument – eine Förderung aus dem Publikationsfonds der TU Berlin ist an die Listung einer Zeitschrift im DOAJ gebunden. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Gründe es dafür geben kann, dass Zeitschriften aus dem DOAJ entfernt werden und welches Vorgehen für TU-Angehörige sich daraufhin empfiehlt.

Qualitätskriterien des DOAJ

Das DOAJ ist ein kuratierter Index verschiedener Open-Access-Zeitschriften aus der ganzen Welt. Um indexiert zu werden, muss eine Zeitschrift bestimmte Kriterien erfüllen. Aufgenommen werden wissenschaftliche Fachzeitschriften, die ein Peer-Review-Verfahren zur Qualitätskontrolle eingereichter Manuskripte abhalten. Zur Veröffentlichung angenommene Artikel müssen zudem sofort nach Erscheinen (und nicht erst nach einer Sperrfrist, embargo period) und unter einer offenen Lizenz online kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 

Insgesamt sind die Ansprüche an die Zeitschriften hoch: Vorausgesetzt wird insbes. das Befolgen der „Principles of Transparency and Best Practice in Scholarly Publishing“, welche vom Committee on Publication Ethics (COPE), dem DOAJ, der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) und der World Association of Medical Editors (WAME) gemeinsam erarbeitet und 2022 veröffentlicht wurden. Adressiert werden darin Transparenz hinsichtlich der Informationen der Rechte von Autor*innen, der Umgang mit Fehlverhalten und Interessenkonflikten sowie die Angaben zur wissenschaftlichen Begutachtung, ethischen Richtlinien, Management und den Redaktionsprozessen, die auf der Homepage des Journals ausgewiesen sein müssen. Für Zeitschriften, die noch strengere Kriterien erfüllen und bei der Publikation von Open-Access-Artikeln vorbildlich verfahren, wird das sog. DOAJ-Siegel vergeben. Die so ausgezeichneten Zeitschriften garantieren die Langzeitarchivierung der publizierten Artikel, vergeben persistente Identifier, wie z.B. einen Digital Object Identifier (DOI) sowie offene Lizenzen und betten diese maschinenlesbar in den Metadaten ein. 

Wann werden Zeitschriften aus dem DOAJ entfernt?

Hat eine Zeitschrift es in dieses wichtige Verzeichnis geschafft, ist das jedoch keine Garantie für einen Verbleib. Es kommt tatsächlich regelmäßig vor, dass Zeitschriften wieder entfernt werden. Mitunter liegt das daran, dass eine Zeitschrift über längere Zeit keine Artikel publiziert hat oder die Webseite nicht erreichbar ist. Ein Grund kann auch sein, dass die geforderten DOAJ-Kriterien nicht mehr erfüllt werden – bspw. weil Best-Practice-Kriterien nicht eingehalten werden oder gar redaktionelles Fehlverhalten nachgewiesen wurde.

Das DOAJ stellt selbst transparent Informationen darüber zur Verfügung, wann und warum eine Zeitschrift entfernt wurde. Das erfolgt aktuell in zwei Google-Tabellen:

  • A change log showing journals added to/withdrawn from DOAJ from 19th March 2014 to 31st January 2024 (Google-Tabelle)
  • A change log showing journals added to/withdrawn from DOAJ, automatically updated since 1 February 2024 (Google-Tabelle)

Richtiggehend betrügerisch wird es übrigens, wenn Zeitschriften fälschlicherweise behaupten, dass sie im DOAJ indexiert werden. Das kann ein starkes Indiz dafür sein, dass es sich um sog. ‚predatory publishing‘ handelt. Das DOAJ selbst stellt auch hierfür online eine Liste zur Verfügung und empfiehlt, die Angabe einer Zeitschrift immer über die DOAJ-Suche zu verifizieren.

Empfehlungen für TU-Angehörige

Leider ist der Grund „Journal not adhering to Best practice” kein seltenes Phänomen. Weitere Details erfahren Außenstehende nicht. Eine derartige Angabe stellt auf jeden Fall ein deutliches Warnsignal dar und Sie sollten erwägen, eine andere Zeitschrift für Ihren nächsten Artikel auszuwählen.

Die Listung einer Zeitschrift im DOAJ, ist eines der zentralen Förderkriterien des Publikationsfonds der TU Berlin, über den TU-Angehörige Publikationskosten von Aufsätzen finanzieren lassen können. Sind Sie an einer finanziellen Unterstützung für die Open-Access-Gebühren interessiert, sollten Sie also in jedem Fall vor der Einreichung prüfen, ob die Zeitschrift im DOAJ gelistet ist.

Folgende Tools können wir für die Suche nach fachlich relevanten, qualitätsgeprüften Open-Access-Zeitschrift empfehlen:

  • DOAJ https://doaj.org/ bietet die Möglichkeit einer thematischen Stichwortsuche.
  • B!SON https://service.tib.eu/bison/ – Suche nach qualitätsgesicherten Open-Access-Zeitschriften: Sofern Sie bereits Manuskripte vorliegen haben oder thematisch eng am Thema liegende andere Publikationen vorliegen, werden nach Eingabe von Abstract, Keywords und Referenzen (DOIs) passende OA-Zeitschriften vorgeschlagen.
  • OA-Finder https://finder.open-access.network/ ist ein weiteres Recherchetool, das im zweiten Schritt auch eine thematische Suche bietet. (Die Angaben zu den institutsbezogenen Fördermöglichkeiten sind leider nicht tagesaktuell und müssen immer bei uns nachgefragt werden.)

Bei Fragen rund ums Publizieren oder zur Finanzierung von Open Access kommen Sie gern auf das Open-Access-Team zu.

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