TU Berlin unterzeichnet Berliner Erklärung

Die „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ vom 22.10.2003 ist die zentrale programmatische Grundlage der internationalen Open-Access-Bewegung. Erstunterzeichner waren 2003 u.a. die großen deutschen Wissenschaftsorganisationen (Akademie der Wissenschaften, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz) sowie führende internationale Forschungs- und Kultureinrichtungen.

Im Rückblick wird deutlich, wie weitreichend die im Jahr 2003 formulierten Forderungen waren: Die Berliner Erklärung postuliert den offenen Zugang zu wissenschaftlicher Information. „Information“ umfasst dabei Textpublikationen ebenso wie Forschungsdaten, Bilder und multimediale Objekte. Und sie fordert neben dem kostenfreien Zugang zu diesen Inhalten auch deren umfassende Nachnutzbarkeit.

Die Forderungen sind damit heute noch so aktuell wie vor 13 Jahren.
Auch die Technische Universität Berlin bekennt sich zu Open Access und den Zielen der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“. TU-Präsident Prof. Dr. Christian Thomsen hat die Erklärung Mitte August unterzeichnet und damit im Namen der Universitätsleitung Open Access als strategisches Ziel der Universität bestätigt. Die Universitätsleitung bekennt sich damit formal zu dem Leitbild, das zahlreiche TU-Angehörige schon seit vielen Jahren in ihrer täglichen Arbeit umsetzen:
TU-Angehörige …

  • engagieren sich in Herausgebergremien von Open-Access-Zeitschriften,
  • publizieren selbst in Open-Access-Verlagen oder stellen ihre Erkenntnisse in Form von Zweitveröffentlichungen frei zur Verfügung,
  • publizieren ihre Forschungsdaten,
  • beteiligen sich an der Entwicklung und Pflege von Open-Source-Software und
  • vieles mehr.

Die Universitätsleitung ermuntert mit der Unterschrift alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ihre Forschungsergebnisse so zu veröffentlichen, dass sie für jedermann dauerhaft frei zugänglich sind. Als Universitätsbibliothek unterstützen wir bei allen Fragen zum digitalem Publizieren, dies gilt für Publikationen ebenso wie für Forschungsdaten. Open Access ist ein rasant wachsendes Aufgabenfeld für uns. Wir betreiben einen Universitätsverlag, wir digitalisieren unsere Bestände und stellen sie unter freien Lizenzen zur Verfügung, wir bieten Services in den Bereichen Zweitveröffentlichung und Forschungsdatenmanagement, wir beraten zu urheberrechtlichen Aspekten des Publizierens und zu freien Lizenzen und vieles mehr.
Was können wir als Universitätsbibliothek noch tun, um Sie als Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der TU Berlin noch besser bei der Umsetzung der Ziele der Berliner Erklärung zu unterstützen? Schicken Sie uns Ihre Wünsche und Vorschläge an openaccess@ub.tu-berlin.de.

Pressemitteilung der TU Berlin vom 26.08.2016

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