Die TU Berlin ist für 2024–2026 vertraglich dem Modell ACM Open der Association for Computing Machinery (ACM) beigetreten. ACM Open verbindet die Nutzung aller ACM-Inhalte mit der Möglichkeit, dass TU-Angehörige Open Access in den Zeitschriften bzw. Proceedings von ACM ohne zusätzliche Kosten publizieren können. Die Vereinbarung ergänzt das Angebot, Kosten für Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften über den zentralen Publikationsfonds der TU Berlin zu finanzieren.
Option zum Open-Access-Publizieren
Der Vertrag gilt für Zeitschriften und Conference Proceedings von ACM; eine Übersicht der berechtigten Titel finden Sie hier.
Für das Open-Access-Publizieren entstehen auf Seite der Autor*innen keine zusätzlichen Kosten; die anfallenden Kosten trägt die TU Berlin zentral.
Es ist wichtig, dass Sie Beiträge mit Ihrer TU-Mailadresse einreichen und dabei die TU Berlin als Affiliation angeben (andernfalls wird Ihnen die OA-Option vom System nicht angeboten).
Ihr akzeptierter Artikel ist automatisch zu Open Access berechtigt, wenn Sie als ‚corresponding author‘ auftreten und Ihre TU-Mailadresse genutzt haben. Sofern Sie an mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind, geben Sie bitte die TU als primäre Affiliation dann an, wenn der Großteil der Forschung an der TU Berlin erfolgt ist.
Vorgehen im ACM-Portal und Lizenzauswahl
Wenn Ihr Artikel zur Veröffentlichung akzeptiert ist, werden Sie als ‚corresponding author‘ aufgefordert, ein sogenanntes eRights-Formular auszufüllen. Bezüglich der zu gewährenden Rechte können Sie zwischen verschiedenen Optionen wählen:
- non-exclusive permission to publish mit der Creative-Commons-Lizenz CC BY: Diese Option ist vorausgewählt und wird von der TU Berlin empfohlen. Mit diesem Vertrag verbleiben die Rechte an der Publikation bei Ihnen als Autor*innen und Sie ermöglichen die Nutzung Ihres Beitrags im Rahmen einer freien Lizenz. Beides wird in der Open-Access-Policy der TU Berlin ausdrücklich empfohlen.
- exclusive license to publish mit Creative-Commons-Lizenz: Mit diesem Vertrag übertragen Sie dem Verlag ACM die ausschließlichen Rechte an Ihrer Publikation und Sie ermöglichen die Nutzung Ihres Beitrags im Rahmen einer freien Lizenz. Für weitere eigene Nutzungen, die nicht durch die gewählte Creative-Commons-Lizenz abgedeckt sind, müssten Sie die Rechte beim Verlag einholen.
- exclusive license to publish ohne CC-Lizenz: Mit diesem Vertrag übertragen Sie dem Verlag ACM die ausschließlichen Rechte an Ihrer Publikation. Eine Nutzung Ihres Beitrags darf nur mit Genehmigung des Verlags erfolgen. Diese Option entspricht nicht dem Open-Access-Gedanken und wir bitten Sie, davon Abstand zu nehmen.
Das Open-Access-Team bietet Beratung zu Verlagsverträgen und zu Creative-Commons-Lizenzen an.
Gibt es eine Verpflichtung zu Open Access?
Open Access ist im Interesse der Wissenschaftler*innen, denn es bedeutet eine rechtliche Besserstellung der Autor*innen (s. die Open-Access-Policy der TU Berlin).
ACM hat angekündigt, dass zu Ende 2025 alle Journale und Proceedings auf das Modell ‚ACM Open‘ umgestellt sein werden (d.h. alle ab 2026 erscheinenden Beiträge werden ausschließlich frei zugänglich publiziert).
Allerdings entspricht der Ansatz von ACM nicht der gängigen Open-Access-Definition. Maßgeblich ist vor allem die Berliner Erklärung (die auch die TU Berlin 2016 unterzeichnet hat), welche als Kerneigenschaften von Open Access a) den kostenfreien Zugang und b) Nachnutzbarkeit durch Dritte (Veröffentlichung unter freier Lizenz) definiert. Das Modell ‚ACM Open‘ wird zunächst dazu führen, dass Artikel nicht mehr hinter einer Bezahlschranke verschwinden. Es ist jedoch keine Garantie dafür, dass alle Artikel auch unter freier Lizenz nutzbar sind. Letzteres ist abhängig davon, welche Vertrags- und Lizenzauswahl (s. o.) Autor*innen im ACM-Portal treffen.
Entscheiden sich Autor*innen für eine „exclusive license to publish“, geben Sie entscheidende Rechte an den Verlag ab – mit der Einräumung exklusiver Rechte an den Verlag sind die Autor*innen bei der weiteren Nutzung des eigenen Werkes beschränkt; diese Entscheidung ist leider nicht reversibel. Wird keine Creative-Commons-Lizenz ausgewählt, sind Artikel zwar ohne Bezahlschranke zugänglich, aber nicht im eigentlichen Open-Access-Sinne unter einer freien Lizenz nachnutzbar. Diese Vertrags- und Lizenzauswahl bietet für Autor*innen keine Vorteile und führt auch nicht zu einer Kostenreduktion für die TU Berlin.
Im Sinne der Förderung von Open Access und der rechtlichen Autonomie der Autor*innen empfiehlt die TU Berlin die Option non-exclusive permission to publish mit der Creative-Commons-Lizenz CC BY.
Open-Access-Alternativen
Mit dem Beitritt zum Vertrag mit ACM und zu anderen Transformationsverträgen (vgl. Übersicht der UB) wird die Abhängigkeit von Groß- und Fachverlagen zunächst verstärkt. 2024 startet die Universitäts-bibliothek einen Fair-Open-Access-Fonds, um Publikations- oder Infrastrukturprojekte zu unterstützen, die nachhaltige und offene Publikationsstrukturen stärken, Vielfalt anstatt Monopolismus fördern und Kooperation als Triebkraft von Innovation sehen. Der Ausbau von alternativen Publikationsmöglichkeiten sehen wir als eine wichtige Aufgabe. Mit der Gründung des gemeinsamen Wissenschaftsverlages Berlin Universities Publishing (BerlinUP) stellen TU Berlin, FU Berlin, HU Berlin und Charité den kommerziell ausgerichteten Verlagsstrukturen eine Open-Access-Alternative entgegen, die in den nächsten Jahren ausgebaut werden soll. Bitte unterstützen Sie diesen Prozess, indem Sie sich vom Open-Access-Team und den Fachreferent*innen der Universitätsbibliothek zu alternativen Publikationsmöglichkeiten beraten lassen.
Kontakt bei Fragen
Sofern der Wunsch besteht, weitergehende Informationen zu Open Access zu erhalten oder Fragen aus der Praxis zu diskutieren (zum Beispiel im Rahmen eines Workshops), kommen Sie gern auf das Open-Access-Team zu.
(Update 30.04.2024: Absatz ‚Gibt es eine Verpflichtung zu Open Access?‘ neu formuliert)