Im zweiten Teil der Reihe „Forschungsförderung und Open Access“ stellen wir die Richtlinien und Rahmenbedingungen für Open Access des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) näher vor.
Im Zuge seiner Open-Access-Initiative macht es sich das BMBF zur Aufgabe, Open Access als wissenschaftlichen Standard zu etablieren (siehe Open-Access-Strategie des BMBF von 2016). Im Rahmen der Forschungsförderung wird dies bereits über eine Open-Access-Klausel umgesetzt, in der die Publikation von Forschungsergebnissen entweder direkt über Open-Access-Organe oder spätestens nach Ablauf von 12 Monaten über den Weg einer Zweitveröffentlichung gefordert wird (vgl. Publikationsguide). Das BMBF unterstützt den Ausbau von Open Access auch strukturell durch die Finanzierung von Projekten und die Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Finanzielle Unterstützung für die Open-Access-Publikation kann beim BMBF vor allem im Rahmen der Projektförderung beantragt werden. Hier können für die Dauer des Projekts Publikationskosten für Open-Access-Veröffentlichungen mitbeantragt werden. Auch nach Ablauf der durch das BMBF geförderten Projekte besteht noch bis Ende November 2021 die Möglichkeit, mittels des Post-Grant-Funds Open-Access-Publikationen zu finanzieren. Bis zu einer Höhe von 2000 € übernimmt das BMBF hierbei die Kosten für Publikationen, die aus BMBF-geförderten Projekten entstanden sind, deren Förderzeitraum vor höchstens drei Jahren ausgelaufen ist. Beiträge in sogenannten hybriden Zeitschriften (mit Closed- und Open-Access-Beiträgen) werden durch das BMBF nicht unterstützt.
Zu Open-Access-Publikationen berät Sie die Universitätsbibliothek gern. Sie verwaltet Verträge mit Verlagen, über die unter Umständen die Kosten für eine Open-Access-Veröffentlichung abgedeckt sind. Sollten keine Publikationsmittel mehr aus der Projektförderung zur Verfügung stehen, kann für die Finanzierung von Open-Access-Publikationen der Publikationsfonds der TU Berlin genutzt werden. Aus ihm können Publikationen gefördert werden, deren Open-Access-Gebühren 2000 Euro brutto nicht übersteigen, die mit einer Creative-Commons-Lizenz ausgestattet sind, im Directory of Open Access Journals (DOAJ) nachgewiesen sind und die nicht in einer hybriden Zeitschrift erscheinen. Anträge können hier gestellt werden. Wir empfehlen, Open-Access-Gebühren für sog. hybride Zeitschriften auch nicht aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Zweitveröffentlichungsservice der Universitätsbibliothek hilft allen TU-Autor*innen dabei, ihr Recht auf Zweitveröffentlichung wahrnehmen und damit dennoch Open Access für ihren Artikel sicherstellen zu können.
Robert Wiese ist Geologe und seit Oktober 2020 als Referendar an der Universitätsbibliothek der TU Berlin tätig. Neben den Hospitationen im Rahmen des Referendariats ist er Teil des Evaluationsteams des Leganto-Rollouts.
Weitere Beiträge der Reihe „Forschungsförderung und Open Access“:
Forschungsförderung und Open Access
Forschungsförderung und Open Access: DFG
Forschungsförderung und Open Access: Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union