Forschungsförderung und Open Access: DFG

Die finanzielle Unterstützung von Open-Access-Publikationen im Rahmen von Förderprogrammen diverser Drittmittelgeber spielt für viele Forschungsprojekte eine zentrale Rolle. Forschungsergebnisse und -daten können so direkt und unmittelbar der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und erreichen somit auch schneller eine breitere Zielgruppe. Zwar haben sich die (Haupt-)Förderer im europäischen Raum ähnliche Ziele in ihren jeweiligen Open-Access-Strategien und -programmen gesetzt. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Forschende von der Förderung profitieren, sind jedoch mitunter recht unterschiedlich. In einer Minireihe stellen wir hier die Richtlinien und Rahmenbedingungen der wichtigsten, für die TU Berlin forschungsrelevanten Förderer vor.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat schon 2006 Open Access in den Richtlinien verankert. Sie fordert in den Verwendungsrichtlinien explizit dazu auf, Forschungsergebnisse entweder direkt über Open-Access-Plattformen zu veröffentlichen oder andernfalls, im Falle von Verlagspublikationen, den Weg über die Zweitveröffentlichung in einem Repositorium zu nutzen (DFG-Vordruck 2.00 – 01/20, S.41). Neben den projektbezogenen Publikationspauschalen, die explizit für Open-Access-Publikation genutzt werden sollen, bietet die DFG verschiedene Einzelförderungen bzw. koordinierte Programme, sowie Förderprogramme zum Aufbau von Open-Access-Infrastrukturen und -diensten an (s. auch Webseiten der DFG zu Open Access).

Derzeit spricht die DFG keine Verpflichtung zum Open-Access-Publizieren von Projektergebnissen aus – wohl aber eine ausdrückliche Aufforderung. Mittel für die Veröffentlichung der Ergebnisse eines DFG-geförderten Projektes können grundsätzlich gemeinsam mit dem Projekt selbst beantragt werden. Pauschal können in der Einzelförderung hier 750 Euro pro Jahr beantragt werden, für geplante Buchpublikationen bis 5000 Euro. Sollte der Betrag nicht ausreichen, um die Publikationskosten zu decken, besteht die Möglichkeit, Sach- und Personalmittel aus dem gleichen Projekt hierfür aufzuwenden. Darüber hinaus kann für Quellen- und Werkeditionen sowie herausragende wissenschaftliche Leistungen die Publikationsbeihilfe beantragt werden.

Zu Open-Access-Publikationen berät Sie die Universitätsbibliothek gern. Sie verwaltet Verträge mit Verlagen, über die unter Umständen die Kosten für eine Open-Access-Veröffentlichung abgedeckt sind. Sollten keine Publikationsmittel zur Verfügung stehen, kann für die Finanzierung von Open-Access-Publikationen der DFG-gestützte Publikationsfonds der TU Berlin genutzt werden. Aus ihm können Publikationen gefördert werden, deren Open-Access-Gebühren 2000 Euro brutto nicht übersteigen, die mit einer Creative-Commons-Lizenz ausgestattet sind, im Directory of Open Access Journals (DOAJ) nachgewiesen sind und die nicht in einer sogenannten hybriden Zeitschrift (mit Closed- und Open-Access-Beiträgen) erscheinen. Verwaltet werden die Mittel zentral über die Universitätsbibliothek und können hier beantragt werden. Wir empfehlen, Open-Access-Gebühren für sog. hybride Zeitschriften auch nicht aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Zweitveröffentlichungsservice der Universitätsbibliothek hilft allen TU-Autor*innen dabei, ihr Recht auf Zweitveröffentlichung wahrnehmen und damit dennoch Open Access für ihren Artikel sicherstellen zu können.

Robert Wiese ist Geologe und seit Oktober 2020 als Referendar an der Universitätsbibliothek der TU Berlin tätig. Neben den Hospitationen im Rahmen des Referendariats ist er Teil des Evaluationsteams des Leganto-Rollouts.

Weitere Beiträge der Reihe „Forschungsförderung und Open Access“:

Forschungsförderung und Open Access

Forschungsförderung und Open Access: BMBF

Forschungsförderung und Open Access: Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.