Forschungsförderung und Open Access: Forschungsrahmenprogramme der Europäischen Union

Der dritte Teil der Reihe „Forschungsförderung und Open Access“ beschäftigt sich mit Open-Access-Vorgaben und -Rahmenbedingungen bei den Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Union (EU) und mit den Vereinbarungen von cOAlition S.

Die Forschungsförderung der Europäischen Union (EU) geht bei der Verankerung von Open-Access-Publikationsstrategien einen Schritt weiter als die anderen großen Förderer. So sind Autor*innen, die Forschungsförderung aus den Rahmenprogrammen Horizon 2020 bzw. Horizon Europe beziehen, dazu verpflichtet ihre Ergebnisse Open Access zu publizieren. Programmübergreifend hat die EU bereits 2007 ihre Open-Science-Policy erarbeitet, welche offen Stellung für die Open-Access-Publikation bezieht.

Finanzielle Unterstützung für die Open-Access-Publikation kann vor allem im Rahmen der Projektförderung beantragt werden. Während bei Horizon 2020 auch Gebühren für sog. hybride Journale (Zeitschriften mit Closed- und Open-Access-Beiträgen) übernommen wurden, ist dies bei Horizon Europe nicht mehr möglich: Hier werden lediglich Publikationen des Goldenen Weges, also in originären Open-Access-Journalen, finanziert und die Zweitveröffentlichung auf Repositorien gefordert. Bei der Zweitveröffentlichung müssen Fristen gewahrt werden: So besteht bei Horizon 2020 die Pflicht, den Artikel spätestens nach sechs Monaten Open Access zweitzuveröffentlichen (ausgenommen Geistes- und Sozialwissenschaften, hier beträgt die Frist 12 Monate). Diese Embargo-Frist ist bei durch das Horizon-Europe-Programm geförderten Projekten entfallen: Die Open-Access-Veröffentlichung muss unmittelbar erfolgen. Die EU geht damit noch einen Schritt weiter als die deutschen Fördermittelgeber und unterstützt so konsequent die Verbreitung des OA-Gedankens in der Wissenschaft.

Um ein geeignetes Repositorium für die Wahrnehmung des Zweitveröffentlichungsrechts zu finden, empfiehlt die EU bei der EU-geförderten Open-Access-Informationsplattform OpenAIRE zu recherchieren oder das Registry of Open Access Repositories (ROAR) bzw. das Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) zu konsultieren. Seit Ende 2020 stellt die europäische Kommission zudem mit Open Research Europe (ORE) eine frei zugängliche, kostenlose und qualitativ hochwertige Publikationsplattform für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung.

Mit dem sogenannten Plan S der cOAlition S haben mehrere europäische Forschungsförderorganisationen vereinbart, Open Access ab 2021 verpflichtend einzufordern. Die deutschen Förderer unterstützen die Forderungen des Plan S, haben aber – anders als etwa die EU in ihren Forschungsrahmenprogrammen – die Kriterien bisher nicht in ihren Richtlinien fest verankert. Einen guten Überblick über förderpolitische Positionen zu Open Access finden Sie auch auf der Informationsplattform open-access.net.

Die Förderer der cOAlition S haben erst kürzlich ihre internen Förderrichtlinien beschlossen. Unter dem Banner des Plan S, also der Durchsetzung und Verbreitung von Open-Access-Richtlinien, haben sie beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2022 Publikationen dann gefördert werden können, wenn das Publikationsorgan sich entweder zu den FAIR– oder Information-Power-Prinzipien bekennt. Ob eine Förderung für eine geplante Publikation in dem von Ihnen geplanten Journal generell möglich ist, können Sie über das Journal-Checker-Tool der cOAlition S überprüfen.

Die Universitätsbibliothek berät Sie gern zu Open-Access-Publikationen. Sie verwaltet Verträge mit Verlagen, über die unter Umständen die Kosten für eine Open-Access-Veröffentlichung abgedeckt sind. Sollten keine Publikationsmittel zur Verfügung stehen, kann für die Finanzierung von Open-Access-Publikationen der DFG-gestützte Publikationsfonds der TU Berlin genutzt werden. Aus ihm können Publikationen gefördert werden, deren Open-Access-Gebühren 2000 Euro brutto nicht übersteigen, die mit einer Creative-Commons-Lizenz ausgestattet sind, im Directory of Open Access Journals (DOAJ) nachgewiesen sind und die nicht in einer sogenannten hybriden Zeitschrift (mit Closed- und Open-Access-Beiträgen) erscheinen. Anträge können hier beantragt werden. Wir empfehlen, Open-Access-Gebühren für sog. hybride Zeitschriften auch nicht aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Zweitveröffentlichungsservice der Universitätsbibliothek hilft allen TU-Autor*innen dabei, ihr Recht auf Zweitveröffentlichung wahrnehmen und damit dennoch Open Access für ihren Artikel sicherstellen zu können.

Robert Wiese ist Geologe und seit Oktober 2020 als Referendar an der Universitätsbibliothek der TU Berlin tätig. Neben den Hospitationen im Rahmen des Referendariats ist er Teil des Evaluationsteams des Leganto-Rollouts.

Weitere Beiträge der Reihe „Forschungsförderung und Open Access“:

Forschungsförderung und Open Access

Forschungsförderung und Open Access: DFG

Forschungsförderung und Open Access: BMBF

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