DepositOnce: Repositorium für Forschungsdaten und Publikationen

Seit dem 23.11.2015 steht Ihnen mit DepositOnce eine gemeinsame Plattform zum Veröffentlichen und Recherchieren von Forschungsdaten und Publikationen der TU Berlin zur Verfügung. DepositOnce enthält neben den bereits veröffentlichten Forschungsdaten und Publikationen jetzt auch alle 5000 Dokumente des bisherigen Digitalen Repositoriums. Wir freuen uns, damit eine gemeinsame Oberfläche und einen gemeinsamen Dienst für Forschungsdaten und Publikationen anbieten zu können.

Logo_Font-Roboto-Light-fab-2015-08-31

Open Access-Strategie für Berlin beschlossen

Der Berliner Senat hat eine Open Access-Strategie für das Land Berlin beschlossen. Er schließt sich damit entsprechenden nationalen und internationalen Initiativen an, die fordern, Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung im Internet frei zur Verfügung zu stellen. Das 34-seitige Papier kann unter http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2512.pdf heruntergeladen werden.

Open Access-Anforderungen in Horizon2020-Projekten

Der aktuelle EU Newsletter (Nr. 10/2015, PDF) des EU-Büros der TU Berlin informiert unter anderem über die Open Access-Anforderungen des Forschungsrahmenprogrammes Horizon2020: Nach Möglichkeit sollen im Rahmen von Horizon2020-Projekten entstandene Publikationen Open Access publiziert werden:

Zitationsvorteil von Open-Access-Publikationen

Bei der Entscheidung für einen Publikationsweg (kommerzieller Verlag, Open Access-Journal oder Open-Access-Repositorium) spielt die zu erwartende Wahrnehmung und Sichtbarkeit der Publikation in der Fachöffentlichkeit eine entscheidende Rolle. Insbesondere ist die Frage von Bedeutung, welcher Publikationsweg zu häufigeren Zitationen führt. Die Initiative Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition (SPARC) hat 70 internationale Studien ausgewertet, von denen 46 einen Zitationsvorteil von Open Access-Artikeln feststellen konnten.

Gold4Gold: Open Access-Programm der Royal Society of Chemistry

Angehörige der TU Berlin haben seit kurzem die Möglichkeit, einige ihrer bei der Royal Society of Chemistry angenommenen Aufsätze kostenfrei im Open Access zu publizieren. Dies gilt für alle 37 Fachzeitschriften von RSC. Bereits im ersten Jahr haben die TU-Angehörigen von diesem Angebot vielfach Gebrauch gemacht. In 2014 konnten 16 Artikel auf diesem Weg Open Access publiziert werden, weitere sechs stehen kurz vor der Veröffentlichung. Damit liegt die TU Berlin unter den Top Ten der Gold4Gold-Nutzer in Deutschland.

Open Access-Zweitveröffentlichung: Welcher Verlag erlaubt was?

Wir haben uns die Open Access-Policies von fünf großen Wissenschaftverlagen genauer angeschaut. Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Autorinnen und Autoren Veröffentlichungen dieser Verlage im grünen Weg des Open Access zugänglich machen?

Verlag Art des Beitrags Zulässige Version Embargofrist Information auf Verlagswebsite
DeGruyter Artikel in Mehrfachautorenwerken (Fachzeitschriften, Anthologien, Sammelbände, Datenbanken) Verlagsversion 12 Monate Repository Policy
Mustervertrag
Elsevier Fachzeitschriften Postprint 12–24 Monate Sharing / hosting policy
Open access info
Springer Fachzeitschriften Postprint 12 Monate Self-archiving policy
Bücher FAQ author’s rights
Taylor & Francis Fachzeitschriften Postprint 0–18 Monate Mustervertrag
Wiley, United States Fachzeitschriften Postprint STM: 12 Monate, SSH: 24 Monate Self-Archiving
Wiley-VCH Verlag, Germany Bücher, Fachzeitschriften Preprint
–*
Mustervertrag

Erläuterung: „Postprint“ steht für die akzeptierte Manuskriptversion, d. h. die Fassung des Beitrages, in die alle Änderungen aus dem Begutachtungsverfahren eingeflossen sind; im Satz und in der Seitenzählung jedoch nicht identisch mit der publizierten Verlagsversion. Dagegen meint „Preprint“ die ursprünglich eingereichte Fassung, sozusagen die Rohfassung des Artikels.
STM = Science, Technology and Medicine
SSH = Social Sciences and Humanities

* UPDATE 27.8.2015 Wiley erlaubt das Einstellen von Preprints lediglich auf Intranetseiten; für die freie Zugänglichmachung von Postprints müssen AutorInnen die Erlaubnis für jeden Einzelfall einholen

Im Vergleich wird deutlich: Elsevier verlangt (als einziger der untersuchten Verlage), dass Postprints unter einer Creative Commons BY-NC-ND-Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Andere Verlage haben z. T. liberalere, andere striktere Vorgaben. Bei keinem nur einem der genannten Verlage (DeGruyter) darf die finale Version des Artikels für die Zweitveröffentlichung verwendet werden. [UPDATE 10.8.2015, Änd. hervorgehoben im Text] Wo auch immer Sie publizieren: Es lohnt sich daher immer, die eingereichten Fassungen aufzubewahren!

Kritik an den Open Access-Richtlinien von Elsevier

Der Wissenschaftsverlag Elsevier hat Ende April 2015 neue Richtlinien für die Weitergabe („sharing“) und das Hosting von im Verlag publizierten Inhalten veröffentlicht. Diese Regeln schreiben vor, wie und unter welchen Bedingungen die Autorinnen und Autoren ihre eigenen Publikationen verbreiten dürfen.

COAR, die Confederation of Open Access Repositories, hat in Reaktion darauf eine Online-Petition gestartet, die sich mit den von Elsevier verabschiedeten Richtlinien auseinandersetzt.

coar-logo

Jahresbericht 2014 der Universitätsbibliothek der TU Berlin erschienen – natürlich Open Access!

Unter dem Motto „Einblick geben“ informiert der Jahresbericht der Universitätsbibliothek über ausgewählte Ereignisse, zeigt die Entwicklung des Bibliothekssystems und macht die schwierigen Entscheidungen für die Weiterentwicklung des Bibliotheksangebots deutlich. Die Publikation gewährt einen Überblick über Kennzahlen der UB und die wichtigsten Ereignisse in den Jahren 2013 und 2014.
Der Jahresbericht steht gedruckt und online zur Verfügung.

cover vorn_Seite_1

Open Access-Förderung für FP7-Projekte

Sie haben in einem Projekt des EU-Förderrahmenprogramms FP7 gearbeitet und haben noch offene Publikationsvorhaben? Im  Rahmen des EU-Projekts OpenAIRE2020 wurde der FP7 Post-Grant Open Access Pilot gestartet, um es bereits abgeschlossenen FP7-Projekten zu ermöglichen, die Kosten für Open-Access-Publikationen nach Ablauf der Projektlaufzeit erstattet zu bekommen. Über diesen Weg können können Sie ab jetzt zusätzliche Mittel bei der EU-Fördergelder beantragen.

Forschungsdaten – Die Basis wissenschaftlicher Arbeit

Weltweit gewinnt die Sicherung und Nachnutzung von Forschungsdaten an Bedeutung. Die Technische Universität Berlin schenkt diesem Thema besondere Aufmerksamkeit und hat das „Servicezentrum Forschungsdaten und -publikationen“ (SZF) als zentralen Anlaufpunkt geschaffen, um Wissenschaftler/innen bei der langfristigen Aufbewahrung und Veröffentlichung ihrer Daten zu unterstützen.

Forschungsdaten sind Daten, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit, z. B. durch Experimente, Interviews oder Messungen entstehen, sowie Daten, die zur Reproduktion von Forschungsergebnissen notwendig sind, z. B. Skripte, Berechnungen oder Zeitschriebe.

Hilfe beim Zweitveröffentlichungsrecht

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Recht zur Open Access-Zweitveröffentlichung gesetzlich verankert. Doch was besagt der neue Paragraph genau? Gilt das Recht für alle Arten wissenschaftlicher Veröffentlichungen? Gilt es für jede Wissenschaftlerin und jeden Wissenschaftler? Was ist im Einzelfall zu beachten?

Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zweitveröffentlichungsrecht zusammengetragen.

Das FAQ umfasst 44 Fragen und gibt zudem einige Literaturhinweise.

Ist Ihnen das alles zu kompliziert? Oder Sie wollen Ihre knappe Zeit lieber auf das Erstellen von Publikationen verwenden statt auf die Prüfung der Rechte? Dann senden Sie der UB gern Ihre Publikationsliste. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Publikationen auf dem Digitalen Repositorium der TU Berlin zweitveröffentlicht werden dürfen und übernehmen auch die Anmeldung auf dem Repositorium.

Universitätsbibliothek empfiehlt CC-Lizenz CC BY

Wer sein Werk unter eine freie Lizenz stellen und so Dritten die Nutzung des eigenen Werkes erleichtern will, kann zwischen verschiedenen Lizenzen wählen. Insgesamt sind 6 Typen zu unterscheiden:

BY  Namensnennung 3.0 de (Details)
BY ND  Namensnennung – keine Bearbeitung 3.0 de (Details)
BY NC  Namensnennung – nicht kommerziell 3.0 de (Details)
BY NC ND  Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung 3.0 de  (Details)
BY NC SA  Namensnennung – nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen  Bedingungen 3.0 de (Details)
BY SA  Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 de (Details)

Quelle: Screenshot der Lizenz-Übersicht auf „Was ist CC?“ von Creative Commons Deutschland, lizenziert unter CC BY 3.0 DE

Creative Commons-Lizenzen wurden für die internationale Anwendung und für Werke aller Art entwickelt, insbesondere für kreative Leistungen wie Fotos, Filme und Musik. Auch im wissenschaftlichen Umfeld finden Sie vielfach Verwendung, denn hier ist man auf das Teilen von Informationen in besonderem Maße angewiesen.

Damit eine Veröffentlichung den Prinzipien von Open Access entspricht, sollten die Urheber sie zur weiteren Verwendung frei geben und von anderen Einschränkungen als der Nennung der Urheberschaft absehen. Die Verwendung der Creative Commons-Lizenz CC BY ist hierfür der einfachste Weg: Sie erlaubt,

Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird“

So lautet die Anforderung an Open Access-Veröffentlichungen, wie sie in der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ festgehalten wurde. CC BY-Lizenzen sind im Gegensatz zu den anderen oben genannten Lizenzen tatsächlich „Open Access-konform“. Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt die Verwendung dieser Lizenz daher für alle wissenschaftlichen Inhalte.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Möchten Sie sich genauer zu Creative Commons-Lizenzen informieren? Sprechen Sie uns an – für TU-Angehörige bieten wir Workshops zu den Themenbereichen Urheberrecht, Open Access und Creative Commons-Lizenzen an!

Universitätsverlag der TU Berlin veröffentlicht Open Access-Leitlinien

Was der Universitätsverlag der TU Berlin seit Jahren praktiziert, wurde nun auch in Open Access-Leitlinien schriftlich fixiert: Der Universitätsverlag bekennt sich zur „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“.

Die Open Access-Leitlinien halten fest, mit welchen Schritten der Universitätsverlag den freien Zugang zu seinen Publikationen fördert und sicherstellt.
Die Open Access- Leitlinien stehen  unter der Creative Commons-Lizenz  CC0, d. h. sie können in dieser oder angepasster Form für eigene Zwecke genutzt werden.

Nature Publishing Group vergibt CC BY für Open Access-Beiträge

In einer Pressemitteilung vom 26. Januar 2015 gab die Nature Publishing Group (NPG) bekannt, dass für die Lizenzierung der Inhalte der ggw. 18 Open Access-Zeitschriften des Verlages zukünftig einheitlich die Creative Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 verwendet wird. Diese Lizenz ermöglicht es, Open Access im Sinne der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ umzusetzen, welche neben dem kostenfreien Zugriff auf wissenschaftliche Inhalte auch deren mögliche weitere Verwendung fordert:

Open access contributions must satisfy two conditions:The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.

Noch ermöglicht der Verlag nicht für alle Inhalte Open Access im Sinne der Berliner Erklärung. Insbesondere für das Journal „Nature“, das Flagschiff von NPG, lässt sich der Verlag weiterhin ausschließliche Nutzungsrechte einräumen; Autorinnen und Autoren dürfen immerhin nach 6 Monaten die sogenannte Postprint-Version zweitveröffentlichen (vgl. Autorenvertrag).

Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt, die freieste der Creative Commons-Lizenzen zu verwenden. Daneben unterstützen wir Sie gern, den grünen Weg des Open Access, d.h. kostenfreien Zugang zu Beiträgen in Closed Access-Publikationen, umzusetzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Creative Commons-Lizenzen, Klauseln in Ihren Verlagsverträgen oder Ihr Recht zur Zweitveröffentlichung haben!

Wissenschaftsorganisationen raten zu offenen Lizenzen

Nur indem man auf bestehendes Wissen aufbaut, kann neues Wissen geschaffen werden. Um die Nachnutzung von wissenschaftlichem Wissen zu fördern, eignen sich offene Lizenzen wie etwa Creative Commons-Lizenzen. Deren Verwendung wird auch durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen in einer Pressemitteilung Nr. 68 vom November 2014 empfohlen:

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.

Näheres zum Hintergrund und zu den ausführlichen Positionen unter http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_68/index.html.

„Niemals alle Rechte übertragen“

In der Zeitschrift TU intern Nr. 11 / November 2014 gibt es ein Interview mit der Open Access-Beauftragten der Universitätsbibliothek der TU Berlin, Dagmar Schobert, in der die Open Access-Dienstleistungen der Universitätsbibliothek vorgestellt werden.

Zudem unterstützen und beraten wir, prüfen Rechte und raten Wissenschaftlern, die bereits den „goldenen Weg“ beschritten haben, also bei einem kommerziellen Verlag veröffentlicht haben, auch den „grünen Weg“ zu gehen: Meist haben sie nach einigen Monaten das Recht, ihr Werk zweitzuverwerten. Wir raten allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei Veröffentlichung in kommerziellen Verlagen nie ausschließliche Nutzungsrechte zu übertragen. Verhandeln lohnt sich.

Landesregierung Schleswig-Holstein verabschiedet Open Access-Strategie

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat eine “Strategie 2020 der Landesregierung Schleswig-Holstein für Open Access” (PDF) vorgelegt. Es werden zentrale Handlungsfelder für drei Akteursgruppen (Landesregierung, Hochschulen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) benannt.

Pressemitteilung

http://wisspub.net/2014/11/18/schleswig-holstein-legt-open-access-strategie-vor/

Rückblick: Frankfurter Buchmesse

Universitätsverlag der TU Berlin präsentierte sich auch in diesem Jahr wieder auf der Internationalen Frankfurter Buchmesse in Frankfurt/Main, die vom 08. bis 12. Oktober 2014 stattfand.

Der Universitätsverlag der TU Berlin stellte seine neuesten Publikationen gemeinsam mit 23 weiteren Universitätsverlagen auf einem Gemeinschaftsstand der Arbeitsgemeinschaft der Universitätsverlage in Halle 4.2. aus. Die Arbeitsgemeinschaft kooperiert eng mit der Association of European University Presses (AEUP) und Open Edition, die ebenfalls im Gemeinschaftsstand integriert waren.

buchmesse_2014_2