Hilfe beim Zweitveröffentlichungsrecht

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Recht zur Open Access-Zweitveröffentlichung gesetzlich verankert. Doch was besagt der neue Paragraph genau? Gilt das Recht für alle Arten wissenschaftlicher Veröffentlichungen? Gilt es für jede Wissenschaftlerin und jeden Wissenschaftler? Was ist im Einzelfall zu beachten?

Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zweitveröffentlichungsrecht zusammengetragen.

Das FAQ umfasst 44 Fragen und gibt zudem einige Literaturhinweise.

Ist Ihnen das alles zu kompliziert? Oder Sie wollen Ihre knappe Zeit lieber auf das Erstellen von Publikationen verwenden statt auf die Prüfung der Rechte? Dann senden Sie der UB gern Ihre Publikationsliste. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Publikationen auf dem Digitalen Repositorium der TU Berlin zweitveröffentlicht werden dürfen und übernehmen auch die Anmeldung auf dem Repositorium.

Universitätsbibliothek empfiehlt CC-Lizenz CC BY

Wer sein Werk unter eine freie Lizenz stellen und so Dritten die Nutzung des eigenen Werkes erleichtern will, kann zwischen verschiedenen Lizenzen wählen. Insgesamt sind 6 Typen zu unterscheiden:

BY  Namensnennung 3.0 de (Details)
BY ND  Namensnennung – keine Bearbeitung 3.0 de (Details)
BY NC  Namensnennung – nicht kommerziell 3.0 de (Details)
BY NC ND  Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung 3.0 de  (Details)
BY NC SA  Namensnennung – nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen  Bedingungen 3.0 de (Details)
BY SA  Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 de (Details)

Quelle: Screenshot der Lizenz-Übersicht auf „Was ist CC?“ von Creative Commons Deutschland, lizenziert unter CC BY 3.0 DE

Creative Commons-Lizenzen wurden für die internationale Anwendung und für Werke aller Art entwickelt, insbesondere für kreative Leistungen wie Fotos, Filme und Musik. Auch im wissenschaftlichen Umfeld finden Sie vielfach Verwendung, denn hier ist man auf das Teilen von Informationen in besonderem Maße angewiesen.

Damit eine Veröffentlichung den Prinzipien von Open Access entspricht, sollten die Urheber sie zur weiteren Verwendung frei geben und von anderen Einschränkungen als der Nennung der Urheberschaft absehen. Die Verwendung der Creative Commons-Lizenz CC BY ist hierfür der einfachste Weg: Sie erlaubt,

Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird“

So lautet die Anforderung an Open Access-Veröffentlichungen, wie sie in der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ festgehalten wurde. CC BY-Lizenzen sind im Gegensatz zu den anderen oben genannten Lizenzen tatsächlich „Open Access-konform“. Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt die Verwendung dieser Lizenz daher für alle wissenschaftlichen Inhalte.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Möchten Sie sich genauer zu Creative Commons-Lizenzen informieren? Sprechen Sie uns an – für TU-Angehörige bieten wir Workshops zu den Themenbereichen Urheberrecht, Open Access und Creative Commons-Lizenzen an!

Universitätsverlag der TU Berlin veröffentlicht Open Access-Leitlinien

Was der Universitätsverlag der TU Berlin seit Jahren praktiziert, wurde nun auch in Open Access-Leitlinien schriftlich fixiert: Der Universitätsverlag bekennt sich zur „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“.

Die Open Access-Leitlinien halten fest, mit welchen Schritten der Universitätsverlag den freien Zugang zu seinen Publikationen fördert und sicherstellt.
Die Open Access- Leitlinien stehen  unter der Creative Commons-Lizenz  CC0, d. h. sie können in dieser oder angepasster Form für eigene Zwecke genutzt werden.

Nature Publishing Group vergibt CC BY für Open Access-Beiträge

In einer Pressemitteilung vom 26. Januar 2015 gab die Nature Publishing Group (NPG) bekannt, dass für die Lizenzierung der Inhalte der ggw. 18 Open Access-Zeitschriften des Verlages zukünftig einheitlich die Creative Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 verwendet wird. Diese Lizenz ermöglicht es, Open Access im Sinne der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ umzusetzen, welche neben dem kostenfreien Zugriff auf wissenschaftliche Inhalte auch deren mögliche weitere Verwendung fordert:

Open access contributions must satisfy two conditions:The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.

Noch ermöglicht der Verlag nicht für alle Inhalte Open Access im Sinne der Berliner Erklärung. Insbesondere für das Journal „Nature“, das Flagschiff von NPG, lässt sich der Verlag weiterhin ausschließliche Nutzungsrechte einräumen; Autorinnen und Autoren dürfen immerhin nach 6 Monaten die sogenannte Postprint-Version zweitveröffentlichen (vgl. Autorenvertrag).

Der Universitätsverlag der TU Berlin empfiehlt, die freieste der Creative Commons-Lizenzen zu verwenden. Daneben unterstützen wir Sie gern, den grünen Weg des Open Access, d.h. kostenfreien Zugang zu Beiträgen in Closed Access-Publikationen, umzusetzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Creative Commons-Lizenzen, Klauseln in Ihren Verlagsverträgen oder Ihr Recht zur Zweitveröffentlichung haben!

Wissenschaftsorganisationen raten zu offenen Lizenzen

Nur indem man auf bestehendes Wissen aufbaut, kann neues Wissen geschaffen werden. Um die Nachnutzung von wissenschaftlichem Wissen zu fördern, eignen sich offene Lizenzen wie etwa Creative Commons-Lizenzen. Deren Verwendung wird auch durch die deutschen Wissenschaftsorganisationen in einer Pressemitteilung Nr. 68 vom November 2014 empfohlen:

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.

Näheres zum Hintergrund und zu den ausführlichen Positionen unter http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_68/index.html.

„Niemals alle Rechte übertragen“

In der Zeitschrift TU intern Nr. 11 / November 2014 gibt es ein Interview mit der Open Access-Beauftragten der Universitätsbibliothek der TU Berlin, Dagmar Schobert, in der die Open Access-Dienstleistungen der Universitätsbibliothek vorgestellt werden.

Zudem unterstützen und beraten wir, prüfen Rechte und raten Wissenschaftlern, die bereits den „goldenen Weg“ beschritten haben, also bei einem kommerziellen Verlag veröffentlicht haben, auch den „grünen Weg“ zu gehen: Meist haben sie nach einigen Monaten das Recht, ihr Werk zweitzuverwerten. Wir raten allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei Veröffentlichung in kommerziellen Verlagen nie ausschließliche Nutzungsrechte zu übertragen. Verhandeln lohnt sich.

Landesregierung Schleswig-Holstein verabschiedet Open Access-Strategie

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat eine “Strategie 2020 der Landesregierung Schleswig-Holstein für Open Access” (PDF) vorgelegt. Es werden zentrale Handlungsfelder für drei Akteursgruppen (Landesregierung, Hochschulen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) benannt.

Pressemitteilung

http://wisspub.net/2014/11/18/schleswig-holstein-legt-open-access-strategie-vor/

Rückblick: Frankfurter Buchmesse

Universitätsverlag der TU Berlin präsentierte sich auch in diesem Jahr wieder auf der Internationalen Frankfurter Buchmesse in Frankfurt/Main, die vom 08. bis 12. Oktober 2014 stattfand.

Der Universitätsverlag der TU Berlin stellte seine neuesten Publikationen gemeinsam mit 23 weiteren Universitätsverlagen auf einem Gemeinschaftsstand der Arbeitsgemeinschaft der Universitätsverlage in Halle 4.2. aus. Die Arbeitsgemeinschaft kooperiert eng mit der Association of European University Presses (AEUP) und Open Edition, die ebenfalls im Gemeinschaftsstand integriert waren.

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Rückblick: Veranstaltung zur Open Access-Strategie für Berlin

Am 13.10.2014 fand in den Räumen der Freien Universität Berlin die Veranstaltung “Open-Access-Strategie für Berlin” statt. Ausrichter waren die FU Berlin, die HU Berlin und die TU Berlin in Kooperation mit der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft. Neben Vorträgen, die den Kern der Veranstaltung bildeten, zeigte eine Posterausstellung die Vielfalt der Open-Access-Initiativen an Berliner Einrichtungen.

Die Poster und Vorträge sind ebenso wie die Videomitschnitte über die Veranstaltungswebsite abrufbar.

Open Access Week 2014 an der Universitätsbibliothek

Aus Anlass der internationalen Open Access Week präsentierte die Universitätsbibliothek der TU Berlin in ihrem Foyer eine aktuelle Posterausstellung. Die Poster stellten 34 Projekte und Initiativen aus Berliner und Brandenburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor, die das wissenschaftliche Publizieren nach den Kriterien von Open Access umsetzen, unterstützen oder untersuchen. Die Poster waren zuvor im Rahmen der Veranstaltung „Open Access-Strategie für Berlin“ zu sehen, die am 13.10.2014 stattfand.

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